Das Verteidigungsministerium ist bei einer Untersuchung der Verträge mit Beratern in erheblicher Zahl auf Fehler gestoßen. Das ist laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa das Ergebnis einer internen Arbeitsgruppe. Die Erkenntnisse seien den Verteidigungspolitikern im Bundestag übermittelt worden.
Demnach prüfte die Arbeitsgruppe insgesamt 468 Fälle. In 40 Prozent davon sei eine Dokumentation der Prüfung, ob externe Fachleute überhaupt notwendig sind, nicht ausreichend belegbar, hieß es. In zwei Dritteln der Fälle sei die Prüfung der Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend dokumentiert worden.
Wie dpa berichtet, weisen die internen Prüfer allerdings darauf hin, dass aus der fehlenden Dokumentation nicht geschlossen werden kann, dass
die Notwendigkeit von Beratern nicht gegeben war oder der Einsatz
unwirtschaftlich gewesen sei.
Strengere Regeln für Berater
Die Untersuchung war nach Kritik des Bundesrechnungshofes an dem Beraterwesen vom Verteidigungsministerium eingeleitet worden. Inzwischen
gibt es für den Einsatz von Beratern strengere Regeln.
Die Angelegenheit ist Thema eines Untersuchungsausschusses. Berater haben unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. Grüne, Linke und FDP fordern Aufklärung darüber, wer bei der Vergabe von Beraterverträgen Kontrolle ausgeübt hat, ob Schaden für die Steuerzahler entstanden ist und wie Regelverstöße in Zukunft verhindert werden sollen. Zudem geht es um sogenannte Kennverhältnisse, also einen Verdacht auf Vetternwirtschaft, aber auch die Klärung der Wirtschaftlichkeit.
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