Bundesjustizministerin Katarina Barley will einem Bericht
zufolge die Laufzeit von Verträgen auf höchstens ein Jahr begrenzen. Das Vorhaben betreffe vor allem Verträge für das Handy oder den
Festnetzanschluss, berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vorab. Das Aus für Zweijahresverträge ist demnach Teil eines Pakets, mit dem Barley gegen vermutete Kostenfallen vorgehen will. Ein Eckpunktepapier
aus ihrem Ministerium liste die Änderungen auf.
Unterstützung erhielt die Ministerin aus der Union. “Dort, wo es – wie zum Beispiel bei
Fitness- oder Telefonverträgen – notwendig ist, unterstützen wir
Verbesserungen für den Verbraucher”, sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke dem Blatt. Er ist Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Für Leistungen,
die nur einmal jährlich ausgeführt werden, will er den Angaben nach prüfen lassen, ob
durch den Vorschlag aus dem Ministerium Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher
entstehen.
Die FDP
befürchtet, dass kürzere Vertragslaufzeiten zu höheren Preisen führen.
“Die Unsicherheit über die Einnahmen werden die Anbieter über heftige
Preisaufschläge absichern”, sagte Katharina Willkomm,
verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, der FAS.
Neben der Begrenzung der Vertragslaufzeit richte sich das Vorhaben Barleys auch gegen unerlaubte Telefonwerbung und hohe Inkassokosten.
Hits: 37