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AfD-Spendenaffäre: Strohmänner und ein Tarnkonto

Verschleierte Spenden, Ermittlungsverfahren: Was ist über die dubiosen Geldgeber der AfD bekannt? Und wie gefährlich kann die Affäre für die Parteiführung werden?

AfD-Spendenaffäre: Alice Weidel im Bundestag

Alice Weidel im Bundestag
© Tobias Schwarz/AFP/Getty Images

Bundesweit ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften gegen die AfD, weil einige ihrer Großspender offenbar ihre Identität verschleiern wollen. Der Bundestag könnte erhebliche Strafzahlungen verhängen.

Worum geht es?

Im Fokus steht unter anderem eine Spende in Höhe von 132.000 Euro aus dem Sommer 2017. Die Schatzmeisterin des AfD-Kreisverbandes Bodensee – Alice Weidel ist dort stellvertretende Vorsitzende – schrieb am 10. August 2017 in einer Mail an mehrere Adressaten: “Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice mit wöchentlich mehreren tausend CHF”. Kreischef Detlef Galland antwortete in der Korrespondenz, die ZEIT ONLINE vorliegt, erfreut mit “…!”. Laut Polizei gingen in den drei Monaten vor der Bundestagswahl 2017 insgesamt 18 Teilbeträge auf ein Konto des Kreisverbandes ein, versehen mit dem Hinweis “Wahlkampfspende Alice Weidel”.

Eine weitere Spende an den Kreisverband Bodensee in Höhe von 150.000 Euro floss Anfang 2018.

Weiterhin gab es nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR im April 2018 eine bisher unbekannte weitere Zahlung von 9.000 Euro an Weidels Kreisverband. Der Rechercheverbund schreibt auch von zwei weiteren angeblichen Geldgebern, die 9.000 und 20.000 Euro spendeten. Die genaue Herkunft des Geldes ist unbekannt.

Auch die damaligen Landtagskandidaten Jörg Meuthen
(Baden-Württemberg) und Guido Reil (NRW) bekamen in den Jahren 2016 und
2017 Wahlkampfunterstützung, vor allem in Form von Sachleistungen. Die
finanzielle Höhe ist unbekannt.  Fast 90.000 Euro habe seine Kampagne
gekostet, inklusive Zeitungsinseraten, Flyern und Werbeplakaten, sagte Meuthen der Welt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es sich um illegale Spenden gehandelt hat, hier also gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde.

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Wer sind die Spender?

Die wahre Identität der Spender ist bisher nicht bekannt. Die AfD hat zwar eine Namensliste mit den vermeintlichen Geldgebern von Alice Weidel bei der Bundestagsverwaltung eingereicht. Das schreibt das Parteiengesetz vor. Aber laut der Staatsanwaltschaft Konstanz stehen darauf die Namen von Strohmännern. Wie Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, handelt es sich um Bekannte und Verwandte eines vor 20 Jahren an die Costa Brava ausgewanderten Deutschen, darunter ein Mitarbeiter einer Immobilienfirma, in dessen Namen die im April 2018 eingegangenen Beträge flossen. Laut Spiegel sind unter den vermeintlichen Spendern auch eher wenig solvente Menschen wie ein Hartz-IV-Empfänger oder eine pflegebedürftige Seniorin. 

Die erste Großspende an den Kreisverband von Alice Weidel in Höhe von 132.000 Euro wurde über ein Geschäftskonto der Firma PWS Pharmawholesale International AG Zürich zur AfD geleitet. Einzahler war laut dem von der Basler Zeitung zitierten Verwaltungsrat der Firma ein Geschäftsfreund des Firmeneigentümers. Der oder die genauen Spender aber sind unbekannt: Die Firma verweigert die Auskunft, teilte der AfD aber 14 Namen mit.

Der Kreisverband Bodensee zahlte das Geld wegen dieser ungeklärten Identität der Spender im April 2018 zurück, nach acht Monaten. Gesetzlich vorgeschrieben aber ist, dass Parteien illegale Spenden an den Bundestag abführen müssen.

Die zweite Großspende an die AfD überwies die Stichting Identiteit Europa – eine Stiftung mit einer niederländischen Adresse. Im Frühjahr 2018, nach einem Vierteljahr, überwies der Kreisverband das Geld zurück, weil die Quelle des Geldes unklar blieb.

Sachleistungen für die Landtagswahlkämpfe von Meuthen und Reil kamen von der Schweizer Goal AG, die genauen Geldgeber sind unklar. Die AG steht in Verbindung mit dem Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten aus Stuttgart, der über Jahre Wahlkämpfe der AfD sowie diverse Medienprojekte förderte und 2017 als Herausgeber der rechtspopulistischen Zeitung Deutschland-Kurier angeführt war.

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Was droht der Partei?

Die Tatsache, dass das Geld zu Teilen aus der Schweiz kam, könnte der Partei noch Probleme bereiten: Spenden aus dem Ausland sind in Deutschland nur zulässig, wenn sie von EU-Bürgern kommen oder von Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent im Besitz von EU-Bürgern sind und nur dann, wenn die Spenden der Partei “unmittelbar zufließen”. Die Schweiz gehört aber nicht zur EU.

Der Betrag des anonymen Geschäftsfreundes des PWS-Eigners floss außerdem über ein Geschäftskonto der Firma. Selbst wenn der Geschäftsfreund EU-Bürger wäre und seine Spende damit legal – das Zwischenschalten eines (Schweizer) Kontos diente nach Ansicht der Antikorruptionsexperten von Lobby Control dazu, die Herkunft des Geldes auf illegale Weise zu verschleiern. Zudem meldete die AfD die Großspenden nicht fristgerecht (“unverzüglich”) an den Bundestag.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die AfD auf diese Weise gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, müsste die AfD-Bundesspitze den dreifachen Betrag als Strafe zahlen. Eine bereits erfolgte Rückzahlung des Spendenbetrages wird dabei aber angerechnet.

Im Fall der Sachleistungen für den Wahlkampf von Jörg Meuthen kündigte die Partei eine Klage gegen den Unterstützerverein für Erhaltung von Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten an, um dem Verdacht auszuräumen, sie billige illegale Parteienfinanzierung. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen der Unterstützung der Landtagswahlkämpfe in Baden-Württemberg und NRW. 

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Was haben Weidel oder Meuthen zu befürchten?

Die AfD-Spitzenpolitiker müssen fürchten, wegen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz belangt zu werden. Gegen Weidel ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz, im Falle Guido Reils die Behörde in Essen – aber gegen Unbekannt. Wegen der Unterstützung für Meuthens Wahlkampf prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch.

Unklar ist, ob die AfD wusste, dass die Spenden illegal waren oder gar aktiv am Vertuschen der wahren Spender mitgewirkt hat. Bisher konnte keinem Spitzenpolitiker ein solches Verhalten nachgewiesen werden. Das Nichtweiterleiten illegaler Spenden an den Bundestag oder das Nennen falscher Spender kann mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Ob auch die Beihilfen für den Wahlkampf Meuthens und Reils illegal sind, wird demnächst vor Gericht geklärt – Meuthen hat angekündigt, juristisch gegen Strafbescheide vorzugehen.  

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Was sind die politischen Folgen?

Ob die Berichte über Strohmänner der Partei wenige Wochen vor der Europawahl schaden können, lässt sich nicht sagen. Auch ist unklar, ob die AfD deswegen personelle Konsequenzen ziehen würde: Bisher schloss die AfD die Reihen stets enger, wenn sie in der Kritik stand. Auch den durch die Verfassungsschutz-Beobachtung eines AfD-Parteiflügels entstandene Druck empfinden viele in der Partei als politisch motiviert, entsprechend rückt man intern zusammen. Hinzu kommt: Das Prinzip der politischen Verantwortlichkeit ist in der AfD kaum bekannt. Vor personellen Konsequenzen warten ihre Funktionäre stets den Ausgang der parteiinternen oder juristischen Klärung ab.

Zuletzt sind die Umfragewerte der Partei gesunken. In Vorwahlumfragen zur Europawahl pendelt die AfD um die zehn Prozent, drei Punkte über dem Ergebnis von 2014. In Sachsen, das Anfang September wählt, stürzte die Partei Anfang 2019 auf 18 Prozent – ein Zweijahrestief.

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