Wenn Kunden eines Onlineshops die Schutzfolie einer gekauften Matratze entfernen, verlieren sie nicht das Recht, sie innerhalb der geltenden Widerrufsfrist zurückzugeben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-681/17).
Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer Analogie zu Kleidungsstücken: Auch im Internet gekaufte Kleidung dürfe ausgepackt und anprobiert werden, wozu eine etwaige Schutzverpackung entfernt werden müsse. Verkäufer könnten Kleidung reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen. Es sei zulässig, Matratzen mit Kleidung gleichzusetzen – und damit nach denselben Richtlinien zu behandeln. Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden durch das Auspacken nicht eingeschränkt. Das Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage lang gilt, bestehe auch für Matratzen ohne Schutzfolie.
Hintergrund war die Klage eines Mannes aus Deutschland vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Er hatte bei einer Matratze, die er im Internet gekauft hatte, die Folie entfernt, das Produkt daraufhin aber zurückgeschickt. Der Onlineshop weigerte sich, die Matratze anzunehmen. Vor Gericht hatte der Kunde die Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 1.200 Euro und die
Erstattung der Rücksendekosten verlangt, was der Hersteller zurückwies. In den ersten beiden Instanzen war das Urteil bereits zugunsten des Verbrauchers ausgefallen. Der BGH hatte den EuGH daraufhin zur Auslegung des EU-Rechts angerufen. In dem konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden.
Auch Hotelgäste schlafen auf derselben Matratze
EU-Gesetze sehen vor, dass ein Widerrufsrecht nicht gilt, wenn versiegelte Waren “aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus
Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung
nach der Lieferung entfernt wurde”. Matratzen fallen nach Einschätzung der Richterinnen und Richter am EuGH nicht unter diese Klausel. Man könne, argumentierten sie, selbst bei direktem Kontakt einer Matratze
mit dem menschlichen Körper davon ausgehen, dass die Ware nach einer Reinigung oder Desinfektion für Dritte
wiederverwendbar sei. Ein und dieselbe Matratze werde schließlich auch von aufeinanderfolgenden Hotelgästen benutzt. Zudem gebe es einen Markt für gebrauchte Matratzen.
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