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Flüchtlinge: Auch wenn es wehtut

Sollten Flüchtlingshelfer bestraft werden, die Migranten vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen? Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor. Unterstützung gibt es dafür vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dessen Chef am Wochenende “alle Mittel des Rechtsstaates” gegen die Hinweisgeber forderte. Der Bayerische Flüchtlingsrat befürchtet eine Kriminalisierung der Helferinnen und Helfer. Doch es gibt gute Gründe, die für das Vorhaben sprechen.

Abschiebungen sind zunächst einmal ein moralisches Dilemma. Auf der einen Seite steht der verständliche Wunsch der Betroffenen, nicht in ihre Herkunftsländer zurückzumüssen. Andererseits soll eine Entscheidung umgesetzt werden, die nach rechtsstaatlichen Kriterien getroffen wurde. Beide Interessen sind nachvollziehbar. Doch welches Interesse überwiegt?

Diese Frage ist seit jeher Kern des Streits um verhinderte Abschiebungen. Im vergangenen Jahr sollten laut Bundesinnenministerium 57.000 Menschen abgeschoben werden. Durchgeführt wurden am Ende nur etwa 26.000 Rückführungen. Ob der Gesetzentwurf die Zahl erhöhen würde, ist fraglich: Wie viele Abschiebungen wegen Warnungen von Helfern scheitern, weiß man im Bamf nicht. Auch aus dem Innenministerium sind auf Anfrage keine Zahlen zu bekommen.

Das richtige Signal

Das Vorhaben ist also wohl mehr Symbol als effektives Instrument. Doch es ist das richtige Signal. Dabei gibt es durchaus Argumente dagegen. Es ist verständlich, dass sich Menschen der Abschiebung entziehen; dass sogenannte Flüchtlingsräte sie warnen; dass Piloten sich weigern, sie auszufliegen. Die Position der Helferinnen und Helfer ist dabei besonders schwierig: Wer würde es übers Herz bringen, einen Menschen, den man kennt und unterstützt, nicht über eine bevorstehende Abschiebung zu informieren?

Doch genauso legitim wie diese individuelle Perspektive ist es von staatlicher Seite, dagegen vorzugehen. Dass mehr Abschiebungen scheitern als umgesetzt werden, offenbart eine eklatante Schwäche des Rechtsstaates. Das kann kein Dauerzustand sein, schließlich lebt unser politisches System von dem Vertrauen, dass rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen auch verbindlich umgesetzt werden. Zudem würde durch die Regelung etwas Rechtssicherheit in einem Bereich geschaffen werden, der bisher eine Grauzone ist.

Angriffsfläche für Fremdenfeinde

Hinzu kommt, dass die Probleme bei den Abschiebungen eine Angriffsfläche für Fremdenfeinde bieten. Konsequent werden sie von dieser Seite immer wieder als ein Beleg für einen angeblichen “Kontrollverlust des Staates” ins Feld geführt, verbunden mit der Forderung nach weiteren Asylrechtsverschärfungen. Das ist völlig überzogen, und doch ist hier ein wunder Punkt berührt.

Es ist im kollektiven Interesse, diese Angriffsfläche zu verkleinern und die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates sicherzustellen. Dazu gehört auch, die zu bestrafen, die den Rechtsstaat untergraben – auch wenn ihre Beweggründe moralisch nur zu verständlich sind. Diese Abwägung ist schmerzhaft. Doch der liberale Staat muss seine Hausaufgaben machen, um liberal bleiben zu können: Offenheit und Vielfalt können nur dann verteidigt werden, wenn Stärke gezeigt wird, wo Stärke erforderlich ist.

Das bedeutet dann aber auch, dass berechtigte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren ausgeräumt werden müssen. Dass offenbar jedes sechste Asylverfahren fehlerhaft ist, ist ein Skandal. Auch die fragwürdige Abschiebepraxis nach Afghanistan – ein offensichtliches Bürgerkriegsland – muss gestoppt werden.

Am Ende darf die Umsetzung von staatlichen Entscheidungen kein Selbstzweck sein: Voraussetzung ist, dass tatsächlich rechtsstaatliche Kriterien zugrunde liegen.

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