Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn sei die Zahl von 1.316 Fällen im Jahr 2015 auf 6.220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2.744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden, der derzeit bei 9,19 Euro pro Stunde liegt. 2015, dem Jahr, in dem der Mindestlohn eingeführt wurde, habe es noch 705 Verfahren wegen “Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns” gegeben.
Zu weiteren Verstößen gegen das Mindestlohngesetz zählten die mangelhafte Dokumentation der Arbeitszeit durch die Arbeitgeber oder Widerstand gegen Kontrollen der Zollbeamten, wie ein Ministeriumssprecher ZEIT ONLINE sagte. Verstöße wurden demnach besonders in der Bau- und Gebäudereinigerbranche festgestellt. Die Zunahme der Verfahren erkläre sich durch verstärkte Kontrollen und die Ausweitung des Mindestlohns auf weitere Branchen.
“In den allermeisten Fällen wirkt er”, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Mindestlohn. Das von ihm vorgelegte und vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetz gegen illegale Beschäftigung werde viele neue Fälle aufdecken. Es sehe zusätzliche Kontrollrechte und eine personelle Aufstockung der zuständigen Sondereinheit beim Zoll vor.
Scholz zeigte sich bei der Vorstellung der Jahresstatistik des Zolls (PDF) offen für die Forderung der Gewerkschaften, Unternehmen bei Mindestlohnverstößen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. “Da sehen Sie mich durchaus aufgeschlossen”, sagte er. “Die allermeisten halten sich an die gesetzlichen Vorschriften.”
Gefängnisstrafen von insgesamt 1.700 Jahren wegen Schwarzarbeit
Die Verfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohns machen allerdings nur einen Bruchteil des Zolls aus. Dessen Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte der Bilanz zufolge im vergangenen Jahr mehr als 53.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und schloss rund 108.000 Strafverfahren erfolgreich ab. “Die Gerichte verhängten dabei empfindliche Strafen. Allein in 2018
wurden aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle insgesamt
Freiheitsstrafen von über 1.700 Jahren verhängt”, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. In den vergangenen beiden Jahren habe der Zoll im Bereich illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug Schäden von rund 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt. “Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen”, heißt es weiter.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte striktere Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindestlohn gefordert. “Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Funke Mediengruppe.
Außer Schwarzarbeit ging der Zoll auch Produktpiraterie und Drogenschmuggel nach. Der Zoll beschlagnahmte im vergangenen Jahr der Bilanz zufolge gefälschte Waren im Wert von fast 200 Millionen
Euro. Der Großteil der beschlagnahmten Waren stammte demnach aus China und Hongkong. Besonders häufig würden Bekleidung,
Schuhe, Handtaschen, Sonnenbrillen und
Schmuck gefälscht. Außerdem seien 2018 mehr als drei Tonnen Kokain aus dem Verkehr gezogen worden – sowie fast neun Tonnen anderer Rauschgiftarten.
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