Drei Tage vor der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Polizeikosten bei sogenannten Risikospielen in der Fußball-Bundesliga hat der Bremer Bürgermeister Carsten Sieling die Deutsche Fußball Liga (DFL) kritisiert. In einem Interview mit der Rheinischen Post warf der SPD-Politiker der DFL vor, “nur ans Geld zu denken und seine Schäfchen ins Trockene zu bringen”. Der Profifußball habe genug Geld, um sich an den Kosten zu beteiligen. “Die DFL will nicht wahrhaben, dass es hier um wenige Risikospiele geht, die aber eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellen und enorme zusätzliche Kosten für die Steuerzahler verursachen”, sagte Sieling.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass sich Bremens Forderungen bislang auf etwa 2,3 Millionen Euro belaufen. Die Gebührenbescheide würden derzeit aber mit Rücksicht auf das laufende Verfahren ruhen. Sie würden aber geltend gemacht, sobald die Gerichtsentscheidung zugunsten Bremens falle. Bei einer bundesweiten Beteiligung der DFL an den Einsatzkosten müsse die Liga mit einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr rechnen, sagte Mäurer.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und dem Dachverband der deutschen Proficlubs, der am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt wird. Das Bundesland Bremen möchte erreichen, dass sich der Profifußball an den Kosten beteiligt, die jedes Mal entstehen, wenn bei besonders brisanten Spielen wie Werder Bremen gegen den Hamburger SV mehr Polizisten eingesetzt werden müssen als üblich.
Deshalb hatte die Hansestadt Bremen nach dem Spiel vom 19. April 2015 dem Ligaverband eine Rechnung von 425.000 Euro für Mehrkosten der Polizei geschickt. “Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden”, sagte Mäurer. Seit 2015 schickt Bremen regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbands führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga angehören.
Die DFL hatte gegen den Bescheid geklagt und bekam zunächst im Mai 2017 vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht. Das Oberverwaltungsgericht hat die Gebührenforderungen des Bundeslandes in einer Berufungsverhandlung im Februar 2018 jedoch für rechtens erklärt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird am kommenden Freitag erwartet. In der Branche wird das Urteil mit Spannung erwartet, da es einen Präzedenzfall schaffen könnte. Bislang hatten die Bundesländer die Kosten für die Polizeieinsätze getragen.
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