Das Bundesinnenministerium will dem Inlandsnachrichtendienst per Gesetz erlauben, potenzielle Straftäter besser zu überwachen. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Demnach soll das Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht bekommen, auch Daten von Kindern und Jugendlichen zu speichern. Bisher gilt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren. Anlass soll offenbar unter anderem der Fall eines 12-Jährigen sein, der im November 2016 versuchte, einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Ebenso im Visier seinen die möglicherweise beeinflussten Kinder deutscher Dschihadisten, die aus Syrien nach Deutschland zurück kommen.
Mit dem Gesetz soll der Verfassungsschutz außerdem die Möglichkeit bekommen, Kommunikationswege besser zu überwachen. Dabei geht es beispielsweise um verschlüsselte Kommunikation über Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram. Um diese in begründeten Fällen mitlesen zu können, soll der Verfassungsschutz Trojaner einsetzen dürfen.
Zudem soll der Inlandsnachrichtendienst das Recht auf Online-Durchsuchungen bekommen, um beispielsweise Anschlagsplanungen rechtzeitig zu bemerken. Dabei können die Ermittler das Internetverhalten der betroffenen Person untersuchen oder auf gespeicherte Dokumente und Fotos
zugreifen, ohne dass die Person
es mitbekommt. Die G10-Kommussion des Bundestages muss dem jedoch zustimmen.
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung. Wie das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf Insider berichtet, lehnt die SPD den Entwurf in dieser Form ab. Der Gesetzentwurf enthalte alles, was man bei der letzten Erneuerung des Verfassungsschutzgesetzes bereits abgelehnt habe, heißt es. Nichts davon stehe im Koalitionsvertrag.
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