Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Klage des Sohnes eines durch eine US-Drohne getöteten Somaliers gegen die
Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Der Mann hatte argumentiert, der Angriff sei nur unter Beteiligung der
US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein und der Nutzung einer dortigen
Satellitenrelaisstation möglich gewesen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Berufung unzulässig
und unbegründet sei. Es könne
keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festgestellt werden. Der
Senat sei auch nicht überzeugt, dass der Vater
des Klägers 2012 tatsächlich durch eine US-Drohne getötet worden sei.
Hinzu komme, dass es nicht sicher sei, dass damals die
Satellitenrelaisstation überhaupt schon fertiggestellt war. Nach
Medienberichten sei das erst Ende 2013 der Fall gewesen, sagte der
Vorsitzende Richter, Wolf Sarnighausen. Es sei davon auszugehen, dass
deutsche Behörden “von Einsätzen bewaffneter Drohnen in Somalia unter
Einbindung von US-Einrichtungen in Deutschland” 2012 keine Kenntnis
gehabt hätten.
Der Vater des Klägers hütete Kamele, als er am 24. Februar 2012 in der
Nähe von Mogadischu durch den Angriff einer US-amerikanischen Drohne starb.
Diese galt einem Kämpfer der afrikanischen Terrorgruppe Al-Schabaab und
wurde wahrscheinlich von einem der US-Stützpunkte in Ramstein oder Stuttgart aus koordiniert.
Revision ließ das OVG nicht zu, eine Beschwerde ist dagegen möglich, sodass das Urteil aus Münster zunächst nicht
rechtskräftig ist. Stellvertretend mit der Klage befasst war das
Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn.
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