Bayern blockiert eine Reform der Grundsteuer und macht das Thema damit zu einem Fall für die Spitzen der großen Koalition. Zwar beauftragten die Länder Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), einen Gesetzentwurf vorzubereiten, Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) aber sagte: “In der jetzt vorgesehenen Ausgestaltung ist das Reformmodell für Bayern auf keinen Fall zustimmungsfähig.”
Die Landesregierung will ein völlig anderes Modell der Grundsteuer. Dabei sollte sich die Steuerhöhe
pauschal an der Fläche orientieren. Der bayerische Finanzminister kritisierte, selbst bei Verfassungsrechtlern sei umstritten,
ob das Grundgesetz für den von Scholz geplanten Vorschlag nicht geändert werden
muss. Scholz zeige leider weiterhin keinerlei Bereitschaft,
in Richtung der von Bayern geforderten Richtung zu gehen. Auch die nun
diskutierten Modifikationen hätten nicht den notwendigen Durchbruch
gebracht. “Die überbordenden Bürokratieauswüchse werden kaum eingedämmt.
Von einem einfachen, für die Grundstückseigentümer leicht
verständlichen Reformkonzept kann nach wie vor keine Rede sein”, sagte
Füracker.
Scholz hingegen sprach nach neuen Beratungen von einem “großen Meilenstein” und einem wichtigen Schritt voran. Neben dem Bundesrat muss der Bundestag einer Reform zustimmen. Die CSU spielt daher als Mitglied der schwarz-roten Koalition eine maßgebliche Rolle bei der Reform der Grundsteuer.
Grundsteuer bringt Kommunen 14 Milliarden Euro
Die Spitzen der Koalition wollen im Kanzleramt zu Beratungen zusammenkommen. Dass sie sich auf eine Reform der Grundsteuer einigen, gilt als unwahrscheinlich. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von etwa 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.
Die Finanzminister von Bund und Ländern sprachen sich in einer großen Mehrheit dafür aus, dass Scholz einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Es seien Vereinfachungen geplant, die dazu führten, dass die Grundsteuer künftig unbürokratisch zu erheben und außerdem sozial und gerecht sei. Basis für den Gesetzentwurf ist ein Modell, das wesentliche Änderungen zu den bisherigen Plänen vorsieht. Kern ist allerdings weiterhin ein sogenanntes wertabhängiges Modell. Dabei sollen Grundstückswerte und das Alter von Gebäuden herangezogen werden.
Zuletzt hatte sich auch der Deutsche Mieterbund in die Diskussion eingemischt und vor möglichen Auswirkungen auf die Mietpreise gewarnt.
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