In der Affäre um dubiose Parteispenden droht der AfD eine weitere Strafzahlung durch die Bundestagsverwaltung. Diesmal geht es einem Bericht des ZDF zufolge um Unterstützung für den AfD-Ko-Vorsitzenden Jörg Meuthen im Jahr 2016 bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Auch Spiegel Online berichtete unter Berufung auf AfD-Parteikreise darüber. Meuthen ist aktuell der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl.
Den Berichten zufolge hat die Bundestagsverwaltung Meuthen über die drohende Strafzahlung in Höhe von 280.000 Euro informiert. Von Seiten der Bundestagsverwaltung hieß es, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Daher könne man dazu keine Erklärungen veröffentlichen. Auch ein AfD-Sprecher lehnte unter Verweis auf das noch laufende Verfahren eine Stellungnahme ab. Laut Spiegel Online handelt es sich zunächst um eine Vorentscheidung der Bundestagsverwaltung, noch nicht um einen formalen Bescheid.
Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die AfD sich im Zusammenhang mit dem Europawahlkandidaten Guido Reil auf eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro einstellen muss. Dabei handelt es sich um eine Spende im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017. In beiden Fällen geht es um Werbemaßnahmen durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG. Die AfD sieht darin keine illegale Parteienfinanzierung, die Bundestagsverwaltung aber offenbar schon. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz sind illegal, wenn sie 1.000 Euro übersteigen.
Berichten zufolge erhielten sowohl Reil auch als Meuthen für ihren jeweiligen Landtagswahlkampf kostenlose Werbeplakate und Flyer von der Goal AG. Meuthen hat im Fall Reil bereits Widerspruch gegen einen möglichen Zahlungsbescheid der Bundestagsverwaltung angekündigt.
Der Bundestag untersucht zudem weiterhin Großspenden für den Bundestagswahlkampf der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an Weidels Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Absender war eine Firma in Zürich, die die Spende aber lediglich treuhänderisch weitergeleitet haben will. Der Bundestag will klären, ob das Geld von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.
Die AfD hat zwar eine Liste von Spendern vorgelegt, doch die ermittelnde Staatsanwaltschaft Konstanz hat Zweifel, dass die Liste korrekt ist. Einige der darin genannten Spender bestreiten laut dem Spiegel und dem ARD-Magazin Report Mainz, tatsächlich Geld für die AfD gegeben zu haben. Sie hätten vielmehr lediglich ihre Namen hergegeben.
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