Der Berliner Verfassungsgerichtshof will an diesem Mittwoch um 10 Uhr sein Urteil in einem Rechtsstreit der Berliner AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller verkünden. In dem Organstreitverfahren geht es um eine Twitter-Nachricht Müllers zu Demonstrationen in der Hauptstadt.
Der Bundesverband der Partei hatte am 27. Mai 2018 unter dem Motto „Zukunft Deutschland“ demonstriert, begleitet von verschiedenen Gegendemos. Die Senatskanzlei verschickte danach über den Twitter-Account des Regierenden eine Nachricht: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“
Die AfD bezieht die Äußerungen auf sich und sieht dadurch ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Aus diesem Recht folge, dass Inhaber eines Regierungsamtes bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet seien. Sie dürften nicht einseitig zulasten einzelner politischer Parteien Stellung nehmen. Ihnen sei insbesondere verwehrt, aus Anlass einer politischen Kundgebung negative Werturteile über die veranstaltende Partei abzugeben.
Der Regierende meint dagegen, es fehle an einem Bezug zur AfD. Die Gegendemos positiv zu bewerten, bedeute nicht, die AfD und ihre Demo abzuwerten. Prozessvertreter Christoph Möllers sagte in der Verhandlung im Januar, es gehe um eine fundamentale Frage, wie politische Auseinandersetzungen künftig abliefen. Es könne nicht sein, dass die Opposition alles sagen dürfe, während die Regierung auf den „Status von Beamten“ zurückgesetzt werde.
Politiker zieht es zu Twitter und Co. Was haben Amtsträger dort zu suchen? Eine Analyse von Jost Müller-Neuhof lesen Sie hier.
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