/Grundgesetzänderung: Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt

Grundgesetzänderung: Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt

Bund und Länder haben sich auf Änderungen des Grundgesetzes verständigt und damit den Weg für den Digitalpakt Schule freigemacht. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erzielte einen Kompromiss, der Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte die Einigung auf Twitter öffentlich gemacht.

Der Digitalpakt sieht vor, dass der Bund die Länder mit fünf Milliarden Euro bei der Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten unterstützt. Bei den monatelangen Verhandlungen war vor allem die Frage strittig, ob und in welchem Umfang der Bund die Länder bei Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen finanziell unterstützen darf. Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache, daher ist für eine solche Förderung eine Grundgesetzänderung nötig.

Der Bund kann dem Kompromiss zufolge Finanzhilfen auch für Personal in
den Schulen zur Verfügung stellen, wenn es um besondere, befristete
Ausgaben geht – etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die
Digitalisierung.

Der Bundestag hatte bereits für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt. Die Länder lehnten ihm im Dezember aber geschlossen im Bundesrat ab, weil sie fürchteten, zu viele Kompetenzen an den Bund zu verlieren.

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