/Gehweg: Ein Gehweg ist nun mal kein Radweg

Gehweg: Ein Gehweg ist nun mal kein Radweg

Ich komme aus Darmstadt, die Straßen hier
sind gefährlich – im vergangenen Jahr sind zwei Fahrradfahrer gestorben. Daher
meine Frage: Darf ich mit einem Fahrradanhänger, in dem ein Kleinkind sitzt,
auf dem Bürgersteig fahren
? Das will ZEIT-ONLINE-Leserin
Bettina Lossen wissen.

Eine Sache ist klar: Fahrradfahrende müssen den
Fahrradweg benutzen, wenn dieser entsprechend ausgeschildert ist. In vielen
Städten sind die Radwege mit einem roten Belag gekennzeichnet, um die
Sicherheit zu erhöhen. Oft sind die Wege für Zweiräder aber zu schmal, wenn
viele Menschen mit einem Rad unterwegs sind und ein Kind mit ihnen unterwegs
ist. Das subjektive Sicherheitsempfinden sinkt – und gerade Eltern mit einem
Radanhänger, in dem ein Kleinkind sitzt, fühlen sich verunsichert.

Allerdings ist auch eine andere Sache eindeutig:
Fehlt ein Radweg, müssen Radelnde mit einem Anhänger die Fahrbahn nutzen. Und
einen Gehweg, der nicht ausdrücklich für Radfahrer freigegeben wurde, dürfen
sie grundsätzlich auch nicht befahren, wie Christian Janeczek, Fachanwalt für
Verkehrsrecht aus Dresden, erklärt. “Dies gilt zumindest dann, wenn Erwachsene
mit einem Radanhänger unterwegs sind, in dem ein Kind sitzt, aber kein weiteres
Kind selbst Rad fährt.”

Warum spielt die zweite Einschränkung eine Rolle?
Das liegt an der Ausnahme in Paragraf 2, Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung
(StVO)
. Demnach müssen Fahrrad fahrende Kinder bis zum achten Geburtstag den
Gehweg benutzen; nur dort, wo ein Fahrradweg von der Straße baulich getrennt ist,
dürfen auch Kinder unter acht Jahren auf den Radweg anstelle des Gehwegs.
“Fährt ein Kind bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg, dann
darf ausnahmsweise auch das begleitende Elternteil dort fahren, muss aber
vorsichtig und rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern sein”, sagt Janeczek.

“Weil es sich dabei aber um eine absolute
Ausnahme handelt, darf eine Begleitperson dann nicht den Gehweg benutzen, wenn
das Kind selbst nicht Fahrrad fährt”, stellt der Fachanwalt klar. “Sitzt ein
Kind im Fahrradanhänger oder auf einem Fahrradsitz, fährt es nicht selbst
Fahrrad. Dann darf der Gehweg nicht benutzt werden und der Fahrradweg muss
benutzt werden.” Und für Kinder zwischen acht und zehn Jahren gilt: Sie dürfen
wählen, ob sie den Gehweg befahren oder einen Fahrradweg beziehungsweise die
Straße benutzen.

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