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Brexit: Backstop neu verhandeln, und bitte einen Deal

Das britische Parlament hat klargestellt, was es für eine Zustimmung zum Brexit-Abkommen verlangt. Doch geht die EU darauf ein? Die wichtigsten Antworten

Brexit: Eine Brexit-Gegnerin in London

Eine Brexit-Gegnerin in London
© Hannah Mckay/Reuters

Die Zukunft Großbritanniens ist weiterhin unsicher. Wird die EU noch einmal mit Premierministerin Theresa May über Nachbesserungen am Austrittsabkommen verhandeln? Das britische Parlament hat sich jedenfalls dafür ausgesprochen.

Was bedeutet die Aufforderung, erneut über die Backstop-Regel zu verhandeln?

Das Parlament in London hat für einen Antrag gestimmt, erneut
mit der EU über den Austrittsvertrag zu verhandeln und den sogenannten Backstop
zu streichen. Im angenommenen Antrag des konservativen Abgeordneten Graham Brady wird gefordert,
stattdessen “alternative Regelungen” vorzusehen.

Der Backstop ist eine Garantieklausel für eine offene Grenze
zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland. Er sieht vor, dass Großbritannien so lange in der Zollunion
mit der EU bleibt, bis eine andere Lösung gefunden ist. Außerdem sollen
in Nordirland weiter einige Binnenmarktregeln gelten. Kritiker fürchten,
diese Klausel könne Großbritannien dauerhaft an die Europäische Union
binden. Die nordirische DUP, von der Mays Minderheitsregierung abhängt,
lehnt jeglichen Sonderstatus für Nordirland ab.

Premierministerin Theresa May hatte den Antrag des Parlaments unterstützt und die Abgeordneten aufgefordert, ihr ein klares Mandat für Nachverhandlungen mit der EU zu erteilen. Allerdings hatte die EU dem bereits vor der Londoner Abstimmung eine klare Absage erteilt. Auch direkt nach der Abstimmung blieb man in Brüssel dabei: Dies teilte ein Sprecher von EU-Ratspräsident Donald Tusk mit. Die Linie sei mit den Hauptstädten der 27 bleibenden EU-Staaten abgestimmt.     

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Was bedeutet die Festlegung, dass ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen wird?

Unter den vielen Änderungsanträgen zu Mays Brexit-Plan konnte sich die Forderung im Parlament durchsetzen, einen Austritt aus der EU ohne Abkommen auszuschließen. In dem Antrag wird allerdings nicht aufgeführt, wie die Regierung ein solches Szenario verhindern soll. Der Ausschluss eines harten Brexits war insbesondere dem Labourvorsitzenden Jeremy Corbyn wichtig. Dennoch ist das Votum des Parlaments für Theresa May nicht rechtlich bindend.

Ein ungeordneter Brexit kann dadurch also nicht abgewendet werden. Das Austrittsdatum am 29. März ist im EU-Austrittsgesetz festgeschrieben. Sollte es weder ein Abkommen noch eine Verschiebung der Brexit-Frist geben, würde Großbritannien trotzdem ohne Deal aus der EU ausscheiden.

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Was bedeutet ungeordneter Brexit – und was passiert dann?

May
hat im Parlament bekräftigt, dass sie einen Brexit ohne Abkommen mit der EU
vermeiden will. Trotz des Votums der Abgeordneten will sie diese Möglichkeit jedoch weiterhin nicht ausschließen. Im
Fall eines solchen ungeordneten Brexits würde Großbritannien aus der EU austreten,
ohne mit Brüssel die aktuellen und zukünftigen Beziehungen geklärt zu
haben. Die
Briten wären von einem Tag auf den anderen nicht mehr über Abkommen und Vereinbarungen an die EU gebunden. Vor allem stünden sie
ohne die
Freihandelsabkommen da, welche die EU für ihre Mitgliedsländer
abgeschlossen hat. Großbritannien würde auf den Status eines Drittlandes
fallen.

Der Handel würde nach den Regeln der
Welthandelsorganisation ablaufen müssen. Das bedeutet, dass die
Außenzölle der EU gegenüber Großbritannien als Drittstaat gelten würden.
Gleichzeitig wären sofort Zoll- und Grenzkontrollen fällig, vor allem
in den Häfen wie Dover und Calais. Das wiederum setzt Unternehmen unter
Druck, die auf eine schnelle Abfertigung an den Grenzen angewiesen sind.

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Kann immer noch die Frist für den EU-Austritt verlängert werden?

In mehreren Anträge forderten Abgeordnete des Parlaments, die Frist für den EU-Austritt zu verlängern. Eine Mehrheit dafür fand sich im Unterhaus jedoch nicht. Auch Theresa May hat dies bisher immer abgelehnt. Trotzdem ist die Option noch nicht vollkommen ausgeschlossen.

Rechtlich tritt Großbritannien am 29. März aus der EU aus. Gibt es bis dahin kein Abkommen, das eine Mehrheit im britischen Parlament findet,
hätte der Exit unkalkulierbare Folgen. Warum also nicht den
Austrittstermin doch verschieben? Der EU-Vertrag bietet diese Möglichkeit in Artikel 50. Allerdings müssten alle Mitgliedsländer zustimmen.

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Was könnte eine Fristverlängerung bringen?

Sollte die EU zu einer Fristverlängerung und zu Nachverhandlungen bereit sein, wird es vor allem um die Frage des Notfallplans für die irisch-nordirische Grenze gehen, den Backstop. May
und die EU könnten die Kritik an der bisherigen Regel ausräumen, wenn sie die Dauer des
Backstops zeitlich befristeten. Seit Monaten schon
versucht May, die EU davon zu überzeugen. Dann verließe
Großbritannien zum Beispiel vier Jahre nach dem Austritt aus der EU
automatisch auch die Zollunion und Nordirland den Binnenmarkt. 

Ein noch
größeres Zugeständnis der EU wäre, wenn man dem Vereinigten Königreich
das einseitige Recht einräumte, den Backstop zu einem beliebigen
Zeitpunkt zu beenden – was die EU bislang kategorisch ablehnt. Eine dritte Option wäre, den Britinnen und Briten
gewisse Mitspracherechte in der Handelspolitik einzuräumen, solange sie
Mitglied der Zollunion sind. Womöglich würden diese Änderungen einige
Abgeordnete im britischen Parlament überzeugen, dem Austrittsabkommen
doch noch zuzustimmen – und so einen harten Brexit verhindern.

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Wie stehen die Chancen für ein zweites Referendum?

Bislang gibt es für ein zweites Brexit-Referendum keine Mehrheit
im Parlament. Unklar ist zudem, über welche Fragen die Wählerinnen und
Wähler abstimmen sollten. Im Moment sind drei Forderungen denkbar:
Theresa Mays Deal, gar kein Deal oder in der EU bleiben. Die
Wahlkommission will Volksabstimmungen nicht weiter verkomplizieren und
besteht auf zwei Antwortoptionen. Allerdings könnten auch zwei Fragen
gestellt werden: “Brexit oder nicht?” Und “Wenn Brexit – No Deal oder
der Deal von May?”

Allerdings gibt es ein grundsätzliches Problem:
Im Juni 2016 hatte sich eine knappe Mehrheit der Briten für den
EU-Austritt ausgesprochen. Umfragen zufolge ist seitdem die Zustimmung
zu einem Verbleib nur marginal gestiegen. Es ist fraglich, wie ein
zweites Referendum ausgehen würde.
Kritiker und auch May fürchten, dass eine zweite Volksabstimmung die
Spaltung in
der britischen Gesellschaft weiter vertiefen würde.

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