Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November 2012 gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder und jede Krankenversicherte wird regelmäßig angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.
Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob der- oder diejenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.
Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender oder eine potenzielle Spenderin verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.
In Österreich, Belgien und Spanien beispielsweise gilt die Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.
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