/Grundsicherung: DGB fordert unbürokratische Aufwertung von niedrigen Renten

Grundsicherung: DGB fordert unbürokratische Aufwertung von niedrigen Renten

In der Debatte um eine neue Grundrente für von Altersarmut bedrohte Senioren hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein alternatives Modell vorgeschlagen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat angeregt, eine Rentenvariante nach Mindestentgeltpunkten einzuführen.

“Eine Grundrente,
so wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wird, wäre mit viel
bürokratischem Aufwand verbunden. Das wäre viel zu kurz gesprungen, wenn wir drohende
Altersarmut wirklich wirksam bekämpfen wollen”, sagte
Buntenbach. Nach Berechnungen der Gewerkschaften würden davon nur 130.000 Menschen profitieren.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll und dafür 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden müssen. Anerkannt werden sollen dabei auch Kindererziehungszeiten oder Pflegetätigkeiten. Allerdings hat sich die Koalition auch darauf verständigt, dass zunächst geprüft werden soll, ob mögliche Bezieherinnen und Bezieher von Grundrente diese auch wirklich brauchen.

Buntenbach
forderte daher eine unbürokratische Aufwertung von Niedrigrenten. Diese könnten bis zu einer bestimmten Obergrenze aufgewertet werden. Entsprechende Regelungen gab es bereits in der Vergangenheit.

Rentenversicherung kritisiert Praktikabilität der Koalitionsvorgaben

Das Bundessozialministerium hatte am Samstag zu der Frage, wie eine Grundrente umgesetzt werden könne, mitgeteilt, dass ein Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog durchgeführt worden sei. An diesem hätten die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbänden, die Sozialpartner und der Deutschen Rentenversicherung Bund teilgenommen. Wie die weiteren Schritte für einen Gesetzesentwurf aussehen sollen, ließ das Ministerium aber offen. Der Arbeitsminister hatte angekündigt, noch in der ersten Jahreshälfte einen praktikablen Vorschlag vorzustellen.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte bereits im November die Praktikabilität der Koalitionsvorgaben infrage gestellt. Von dort hieß es, “dass insbesondere die Ermittlung von individuellem Bedarf und Bedürftigkeit nur direkt vor Ort auf kommunaler Ebene erfolgen kann, da dazu oftmals der persönliche Kontakt mit den Betroffenen erforderlich ist”. Die Rentenversicherungsträger könnten dies ohne den Aufbau einer riesigen neuen Bürokratie nicht leisten.

Bereits in der vergangenen und vorvergangenen Wahlperiode waren Sozialministerinnen mit ähnlichen Konzepten gescheitert: Ursula von der Leyen (CDU) mit der Lebensleistungsrente und Andrea Nahles (SPD) mit der Solidarrente.

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