/Autobahn: Ist der Seitenstreifen auch im Stau tabu?

Autobahn: Ist der Seitenstreifen auch im Stau tabu?

Im Berufsverkehr kommt es an
Autobahnkreuzen häufig zu einem Rückstau, der weit über den Abbiegefahrstreifen
hinausreicht. Dann ordnen sich abbiegende Fahrzeuge oft verkehrswidrig auf dem
Seitenstreifen der Autobahn ein statt auf dem rechten Fahrstreifen. Wie
verhalte ich mich hier korrekt? Soll ich mich auf dem Seitenstreifen ans Ende
der Schlange einreihen (dann begehe ich selbst eine Ordnungswidrigkeit) – oder
soll ich an der Schlange vorbei fahren bis zum Beginn des Abbiegestreifens, mit
der Folge, dass ich dort nicht hineingelassen werde, weil mich die schon länger
wartenden Fahrzeuge als Vordrängler wahrnehmen, und ich mich durch das
erforderliche Abbremsen in die Gefahr bringe, dass der hinter mir fließende
Verkehr auf meinen Wagen auffährt?, fragt ZEIT-ONLINE-Leser Carsten Klein.

Auch
wenn es verlockend ist, um schneller voran zu kommen: “Der Seitenstreifen darf
auf Autobahnen grundsätzlich nicht befahren werden”, sagt Rechtsanwalt Michael Schulte aus Lüdenscheid. “Wer den Seitenstreifen vor einer Ausfahrt befährt,
ohne dass dies ausnahmsweise zulässig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es
drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, denn derjenige nutzt in
diesem Fall den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen.”

Wer
durch das Fahren auf dem Seitenstreifen andere gefährdet, muss mit einem
höheren Bußgeld von 90 Euro rechnen, wie Schulte hinzufügt. “Auf 110 Euro
steigt das Bußgeld, wenn man durch dieses Verhalten sogar einen Unfall
verursacht.” Ein Ausnahmetatbestand, der das Befahren des Seitenstreifens
rechtfertigen würde, liege in Carsten Kleins geschildertem Fall nicht vor, so
der Fachanwalt.

Das
vom Leser geschilderte Risiko, dass einen andere, dort unerlaubt Fahrende am
Beginn des eigentlichen Abbiegestreifens nicht hineinlassen, hält Schulte für
vernachlässigbar. Denn nicht der Leser, der regelkonform auf der Autobahn
fährt, sondern die Fahrer auf dem Seitenstreifen verhalten sich verkehrswidrig.
“Auch das beschriebene Risiko, dass der rückwärtige Verkehr davon ausgehen
könnte, man würde gar nicht abbiegen wollen, sondern weiter geradeausfahren,
ist hinzunehmen”, sagt Schulte. “Im Übrigen müsste Herr Klein auch in
angemessenem Abstand vor der Ausfahrt blinken und zudem die Geschwindigkeit
reduzieren, so dass hier sicherlich keine besondere Gefahr gegeben ist.”

Eine
viel größere Gefahr sieht der Fachanwalt für Verkehrsrecht dagegen darin, den
Seitenstreifen zu befahren: Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf einer
Autobahn unterwegs sind, rechneten nicht damit, dass sich von hinten ein
Fahrzeug auf dem Seitenstreifen nähere, sagt Schulte.

Hits: 3