/Rassismus: AfD-Politiker will kein Schmerzensgeld an Noah Becker zahlen

Rassismus: AfD-Politiker will kein Schmerzensgeld an Noah Becker zahlen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will ein Gerichtsurteil, das ihn zur Schmerzensgeldzahlung an Noah Becker verpflichtet, offenbar nicht hinnehmen. Gegenüber dem Spiegel kündigte Maiers Anwalt Maximilian Krah an, Berufung einzulegen. Die Entscheidung der zuständigen Pressekammer sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Die Höhe der angeordneten Strafzahlung bezeichnete er als “grotesk überzeichnet”. Im Zweifel werde man den Fall “bis zum Bundesgerichtshof” bringen, sagte der Anwalt.

Das Landgericht Berlin hatte Maier in der vergangenen Woche dazu verurteilt,
15.000 Euro Schmerzensgeld an Noah Becker zu zahlen. Anlass des Gerichtsverfahren war ein rassistischer Tweet gewesen, der am 2. Januar 2018 über Maiers Twitteraccount verbreitet
worden war: Darin war der Künstler Noah Becker als “kleiner Halbneger” beschimpft worden. Kurz nach
Veröffentlichung wurde der Tweet gelöscht
. Maier hatte damals angegeben,
die Nachricht nicht selbst verfasst zu haben. Ein Mitarbeiter räumte später die Urheberschaft des Tweets ein. Becker forderte Maier, der seiner Ansicht nach als Besitzer des Profils
für den Inhalt verantwortlich sei, zunächst auf, 7.500 Euro an eine karitative Einrichtung zu
spenden, um den Streit beizulegen. Der AfD-Politiker ging darauf nicht ein, woraufhin Becker ihn anzeigte. Der Künstler erreichte zunächst eine einstweilige Verfügung, dass Maier die Äußerung nicht wiederholen darf.

Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser hatte sich nach dem Urteil des Landgerichts Berlin positiv zur Entscheidung geäußert: “Die
Pressekammer ist in allen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt.
Insbesondere freue ich mich, dass der Beklagte mit dem für mich von
Anfang an nicht nachvollziehbaren Argument, den Tweet angeblich nicht
selbst verfasst zu haben, erfolglos war”, hatte Moser dem Spiegel gesagt.

Für das Strafmaß wurde die Vorbildfunktion des Abgeordneten berücksichtigt

Die Höhe des Schmerzensgeldes erklärt das Gericht nach Informationen des Spiegel damit, dass die schwere Beleidigung stark verbreitet worden sei. Man
habe die wirtschaftlichen Verhältnisse von Becker und Maier
berücksichtigt, außerdem die Vorbildfunktion Maiers als
Bundestagsabgeordneter. Schmerzensgeld solle zudem auch die Funktion erfüllen, Nachahmer abzuschrecken. Bis zum 21. Februar kann Maier die Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen.

Jens Maier ist 2017 über die sächsische Landesliste der AfD in den Bundestag gewählt worden. Weil das Parlament
den Ermittlungen gegen Maier nicht widersprochen hatte, wurde die Immunität des
AfD-Politikers für die Dauer des Verfahrens aufgehoben. Maier war bis
2017 als Richter am Landgericht Dresden tätig gewesen.

Noah Becker ist der Sohn von Ex-Tennisspieler Boris Becker und dessen ehemaliger Frau Barbara. Er lebt in Berlin, wo er als Künstler und DJ arbeitet.

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