Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.
Mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen von konservativer ÖVP und rechtspopulistischer FPÖ
hatte das Parlament im vergangenen Jahr die sogenannte Indexierung der
Familienbeihilfe verabschiedet. Familien, deren Kinder im Ausland leben,
wird damit das Kindergeld an die dort üblichen Lebenshaltungskosten
angepasst. Damit müssen viele in Österreich lebende Ungarn und Slowaken mit erheblichen Einbußen rechnen.
Die Opposition in Österreich hatte den Schritt kritisiert. Auch einzelne Vertreter aus der ÖVP
gingen auf Distanz. “Die vom Nationalrat beschlossene Regelung wird
beim Europäischen Gerichtshof landen, weil eine Indexierung von
Familienleistungen nach dem Wohnort innerhalb der EU rechtswidrig ist”,
so der EU-Parlamentarier Othmar Karas von der ÖVP.
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