/Arbeitsrecht: EU stärkt Rechte berufstätiger Eltern

Arbeitsrecht: EU stärkt Rechte berufstätiger Eltern

Berufstätige Eltern bekommen in der EU mehr Rechte. Väter haben nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen. Darauf einigten sich Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments in Brüssel.

Zudem haben Mütter und Väter künftig das Recht auf mindestens vier
Monate Auszeit im Job
, wie die EU-Kommission mitteilte. Davon sollen zwei Monate nicht übertragbar sein. Aktuell gilt EU-weit, dass lediglich ein Monat nicht übertragbar ist. In Deutschland haben Väter und Mütter schon heute einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit.

Zu den Neuerungen gehört auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen freinehmen können. Eltern und pflegende Arbeitnehmer können zudem einfacher flexible Arbeitszeiten beantragen.

Der rumänische Sozialminister Marius-Constantin Budăi begrüßte die neuen Regeln. Sie förderten die Gleichstellung von Frauen und Männern erheblich. Außerdem trügen sie dazu, dass mehr Frauen arbeiteten und Eltern die Erziehung gleichmäßig zwischen sich aufteilten. Rumänien hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft, also den Vorsitz aller EU-Länder, inne.

Europaparlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch formell
zustimmen. Anschließend müssen die einzelnen Länder die neuen Regeln in
nationales Recht umsetzen.

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