Der Kreditkartenanbieter
Mastercard muss wegen zu hoher Kundengebühren eine Buße von 570
Millionen Euro zahlen. Dies teilte die EU-Kommission mit. Demnach hatte das Unternehmen Händler
daran gehindert, bessere Konditionen von Banken aus anderen
Ländern des EU-Binnenmarktes zu nutzen. Dadurch seien die Kosten für die Kunden
gestiegen. Mastercard habe damit gegen die
Kartellvorschriften verstoßen.
Hintergrund sind die sogenannten Interbankenentgelte,
die bei einem Kauf zwischen der Bank etwa eines Supermarktes und
dem Geldhaus des Kunden fällig werden. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den
Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle
Verbraucher abgewälzt werden – auch auf die, die nicht mit Kreditkarte
einkaufen.
“Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie
Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die
Regelungen von Mastercard haben Händler daran
gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in
Anspruch zu nehmen”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. “So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die
Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in
der EU.”
Der EU-Kommission zufolge verstieß der Anbieter dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen des Unternehmens mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden,
in dem der Einzelhändler ansässig war.
Die Interbankenentgelte wurden
Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von
Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren
daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen.
Die Brüsseler
Behörde folgerte, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des
EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden
Wettbewerbs führte.
Nach Angaben der EU-Kommission habe Mastercard die Verstöße anerkannt. Die Strafe wurde deshalb um zehn Prozent reduziert.
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