/Europäischer Gerichtshof: Karfreitag muss für alle in Österreich Feiertag sein

Europäischer Gerichtshof: Karfreitag muss für alle in Österreich Feiertag sein

Der Karfreitag darf in Österreich nicht nur für bestimmte religiöse Gruppen ein Feiertag sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dass allein diejenigen, die einer bestimmten Kirche angehören, frei bekommen und, wenn sie arbeiten, einen Feiertagszuschlag bekommen, sei eine Diskriminierung aufgrund der Religion, heißt es in dem Urteil

Damit müssen Arbeitgeber in Österreich ihren Beschäftigten unabhängig von deren Kirchenzugehörigkeit an Karfreitag einen Feiertagszuschlag gewähren. Geklagt hatte der Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner der
fraglichen Kirchen angehört. Er war der Ansicht, ihm sei der
Feiertagszuschlag für die von ihm am Karfreitag 2015 geleistete Arbeit
in diskriminierender Weise vorenthalten worden. Der EuGH gab ihm mit seinem Urteil recht.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den Fall den Richtern in
Luxemburg vorgelegt.

In Österreich ist der
Karfreitag bislang nur für Mitglieder der evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der römisch-katholischen Kirche an. 

Bis Österreich die Regelung ändert, müssen Arbeitgeber dem Urteil nach allen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag an Karfreitag gewähren. Wenn ein Mitarbeiter nicht freimachen könne, stehe ihm das Recht auf ein Zusatzentgelt zu.

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