/Migrationspolitik: Seehofer will Abschiebe- und Strafgefangene gemeinsam unterbringen

Migrationspolitik: Seehofer will Abschiebe- und Strafgefangene gemeinsam unterbringen

Bundesinnenminister Hors Seehofer (CSU) will ausreisepflichtige Ausländer künftig in den gleichen Gefängnissen wie Strafgefangene unterbringen. Es gelte dem Mangel an Haftplätzen zu begegnen, heißt es in einem Eckpunktepapier seines Ministeriums für ein “Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht”. Damit könne auch der Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden gesenkt werden. Demnach soll dafür das Trennungsgebot von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen ausgesetzt werden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte zuerst von den Plänen berichtet.

Das Papier sollte am frühen Donnerstagabend Abgeordneten der großen Koalition vorgestellt werden. Der Referentenentwurf werde derzeit noch innerhalb des Ministeriums erarbeitet und abgestimmt, teilte ein Sprecher mit. Seehofer hatte bereits im Dezember kritisiert, dass abgelehnte Asylbewerber häufig abtauchen würden, und eine Gesetzesinitiative angekündigt.

Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge plant Seehofer offenbar auch, die bereits bestehende Pflicht von Ausländern, sich
selbst um einen Pass zu kümmern, im Aufenthaltsgesetz klarer zu
definieren. So solle besser unterschieden werden können, ob ein
Ausreisehindernis selbst verschuldet ist, hieß es. In
diesem Fall würden Sanktionen greifen, und zwar mit Konsequenzen für
staatliche Erlaubnisse und Leistungen, heißt es dem Bericht zufolge in
dem Papier des Ministeriums. Der Ausweisungsschutz für Straftäter mit
Schutzstatus solle auf ein europa- und völkerrechtliches Minimum
abgesenkt werden.

Kritik von Grünen und FDP

Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sagte, damit greife Seehofer “das Grundrecht auf Freiheit frontal an”. Polat hob hervor, ausreisepflichtige Menschen hätten sich keines
Vergehens schuldig gemacht, sondern die Behörden befürchteten lediglich,
dass sie sich einer Abschiebung entziehen könnten. Deswegen seien sie
aber weder verurteilte Straftäter noch würden sie einer Straftat
verdächtigt. Daher seien Justizvollzugsanstalten nicht für ihre
Unterbringung vorgesehen.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae kritisierte, Horst Seehofer dürfe “die Untätigkeit der Länder, ausreichend Abschiebehaftplätze vorzuhalten, nicht zum Anlass nehmen, um rechtsstaatliche Prinzipien auszuhebeln”.

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