Die Bundesregierung will umstrittene Exporte von ausländischen Tochterfirmen deutscher Rüstungsunternehmen nicht weiter beschränken. Nach erneuter Prüfung bestehe kein Novellierungsbedarf, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Linken mit. “Der Export von Rüstungsgütern sowie der Export entsprechender Technologie wird streng kontrolliert und ist genehmigungspflichtig”, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung hatte als Konsequenz aus der Tötung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi die Lieferungen von Waffen und Kriegsgerät an Saudi-Arabien komplett gestoppt. Für Kritik hatte gesorgt, dass der Rüstungskonzern Rheinmetall Saudi-Arabien jüngsten Medienberichten zufolge offensichtlich weiter mit Munition beliefert – und zwar über Tochterfirmen in Italien und Südafrika.
Die Linken-Abgeordnete Heike Hänsel hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Fragestunde Mitte Dezember vorgeworfen, dies zuzulassen. Merkel sagte eine erneute Prüfung zu.
Die Entscheidung nun sei nicht nachvollziehbar, sagte Hänsel. “Die Bundesregierung will anscheinend deutschen Rüstungskonzernen wie Rheinmetall das Geschäft nicht verderben und unterlässt hier bewusst die Regelung einer Gesetzeslücke.” Deutsche Rüstungsfachleute ins Ausland zur Entwicklung von Kriegswaffen zu entsenden, bedürfe bisher keinerlei Genehmigung, im Gegensatz zu den USA oder Frankreich. “Dies erleichtert die Auslagerung von Rüstungsproduktion ins Ausland und muss endlich gesetzlich durch eine Ergänzung in Paragraph 49 der Außenwirtschaftsverordnung gestoppt werden.”
Rüstungsexporte im Wert von 1,2 Milliarden Euro genehmigt
Nach vorläufigen Zahlen erteilte die Bundesregierung im letzten Quartal des vergangenen Jahres Einzelausfuhrgenehmigungen für Drittstaaten in Höhe von rund 440,6 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur vorliegt. Der Gesamtwert der in diesem Zeitraum erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen betrug demnach knapp 1,2 Milliarden Euro. Erfasst wurden den Angaben zufolge alle Vorgänge bis zum 26. Dezember.
Ausfuhrgenehmigungen bezeichnen nicht die tatsächlichen Exporte von Rüstungsgütern, sondern beziehen sich auf Waffengeschäfte in der Zukunft. Sie gelten aber als Gradmesser für den grundsätzlichen Kurs in der Rüstungspolitik. Unter den Begriff “Drittstaaten” fallen alle Länder außerhalb von EU und Nato sowie von Staaten, die der Nato gleichgestellt werden. Zu den zehn wichtigsten Empfängerländern der zwischen Oktober und Dezember erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen gehören Algerien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate. Auf das Jahr 2018 betrachtet, entfielen 52,9 Prozent des Gesamtwertes bei den erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen auf Drittstaaten; 2017 lag die Quote bei rund 60,7 Prozent, 2016 bei 53,6 Prozent.
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