Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) will sein Ministerium künftig allein entscheiden lassen, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen
müssen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Spahn. Bisher entscheiden die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser
und Kassen darüber. Die Zustimmung des Bundesrats soll das Ministerium ebenfalls nicht mehr benötigen. Dafür will Spahn einen Ergänzungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz einbringen, über das derzeit der Bundestag berät.
In dem Antrag heißt es dem Bericht zufolge,
das Ministerium solle Methoden in die Versorgung aufnehmen können, für die die
Selbstverwaltung keine Regelung getroffen habe, oder für die sie “die
Anerkennung eines diagnostischen oder therapeutischen Nutzens bisher
abgelehnt hat”. Auch wenn es für neue Methoden kaum wissenschaftliche
Belege gebe, soll demnach eine Erstattung in Betracht kommen, wenn es
keine zumutbare Alternativbehandlung gebe. Das Ministerium werde die Meinungen medizinischer
Fachgesellschaften und Patientengruppen einholen. Zur Vorbereitung
soll es künftig selbst Daten erheben und Gutachten von Sachverständigen in
Auftrag geben können.
Als Beispiel für eine Leistung, die Spahn von den Kassen bezahlen lassen will, nannte der Gesundheitsminister in dem Bericht das Absaugen von Körperfett. “Bis zu drei
Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich
darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem
Gerichtsurteil nicht bezahlen”, sagte Spahn der FAZ. “Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen.” Die
Kassen weigern sich dem Bericht zufolge, die sogenannte “Liposuktion
zur Behandlung des Lipödems” zu bezahlen, weil der Nutzen noch nicht
hinreichend belegt sei.
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