/Gleichberechtigung: Gesetz zur Lohngleichheit zeigt “keine spürbaren Effekte”

Gleichberechtigung: Gesetz zur Lohngleichheit zeigt “keine spürbaren Effekte”

Unternehmen in Deutschland ignorieren das vor anderthalb Jahren in Kraft getretene Gesetz zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einer Studie zufolge weitgehend. Nur 19 Prozent der Betriebe mit 201 bis 500 Angestellten haben Maßnahmen zur gerechteren Bezahlung ergriffen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung. Von den befragten Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten seien 18 Prozent aktiv geworden. Das sogenannte Entgelttransparenzgesetz habe “keine spürbaren Effekte gezeigt”, heißt es. Über die Studie hat zuerst der Spiegel berichtet.

Nach
dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und
Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr
als 200 Beschäftigten – das sind etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer  in Deutschland – gilt
zusätzlich ein “individueller Auskunftsanspruch”, der in einem zweiten Schritt
Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass
ihnen ihr Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen
Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende
Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden.

Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig prüfen, wie es um die Lohngleichheit im Unternehmen steht, und darüber berichten. Solche Prüfungen gab es der Studie zufolge überdurchschnittlich oft in Betrieben mit einer jungen Belegschaft. Auch Firmen, in denen Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit gelten, überprüften besonders häufig, wie es bei ihnen mit der Entgeltgleichheit aussieht. Die Autoren schließen daraus, dass eher Betriebe mit guter Mitbestimmung, die ihre Personalpolitik stark auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben, aktiv geworden sind.

Wer das Gesetz ignoriert, hat nichts zu befürchten

Allerdings halten sich nicht nur die Arbeitgeber zurück. In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich den Angaben im Zeitraum von vier Monaten nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs nur ein Beschäftigter an den Betriebsrat gewandt, um sein Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es der Studie zufolge 23 Prozent, in denen Mitarbeiter von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steige deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spiele dagegen keine Rolle.

Unternehmen, die das Gesetz ignorieren, haben bislang nichts zu befürchten. Die WSI-Forscher fordern daher eine verpflichtende Überprüfung von Gehaltsstrukturen
für alle Betriebe. Der
Auskunftsanspruch müsse auch für Angestellte in kleineren Betrieben gelten. Den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssten echte Konsequenzen drohen: “Nötig sind strengere Auflagen und
spürbare Sanktionen.”

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