Vehemente Schulgegner aus Hessen haben vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten.
Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der Familie Wunderlich durch
die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt. Das geht aus einem Urteil hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Das Paar aus der Nähe von Darmstadt hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken. Die Behörden brachten die Kinder daraufhin 2013 für drei Wochen im Heim unter, um die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Familienleben verletzt.
Die
Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen
Sorgerechtsentzug zwar in dieses Recht eingegriffen worden sei. Die
Gründe dafür seien aber “relevant und ausreichend”. So hätten die
deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr
schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der
Familie hatten. Die Eltern hätten weniger strenge Maßnahmen verhindert, indem sie nicht mit den Behörden kooperierten. Das Urteil kann
innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
Unterricht zuhause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Den Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen.
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