/Homeschooling : “Die Schulpflicht ist ein Käfig”

Homeschooling : “Die Schulpflicht ist ein Käfig”

Schulgegner aus Hessen sind mit ihrer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Eltern hatten ihre Kinder zu Hause unterrichtet und sich der Schulpflicht widersetzt. Daraufhin waren die Kinder von der Polizei abgeholt und sogar zwischenzeitlich von ihren Eltern getrennt worden. Die
Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen
Sorgerechtsentzug zwar das in Recht der Eltern eingegriffen worden sei
, die
Gründe dafür seien aber “relevant und ausreichend”. 

Der Hintergrund: In Deutschland gilt seit genau hundert Jahren die Schulpflicht. Das bedeutet, jedes Kind zwischen 6
und 15 Jahren muss eine Schule besuchen, entweder eine öffentliche oder eine
staatlich genehmigte private Ersatzschule. Eine generelle Befreiung von der
Schulpflicht aus pädagogischen oder religiösen Gründen ist nicht zulässig.

Der Rechtsanwalt Andreas Vogt hatte die Eltern in Deutschland bis einschließlich
zum Bundesverfassungsgericht vertreten. Der Streit um das nicht erlaubte Homeschooling ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte des im nordhessischen
Eschwege niedergelassenen Anwalts. Sollte es ein Menschenrecht sein, seine Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen?

ZEIT ONLINE: Die Familie, über deren Individualbeschwerde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden hat, wollte ihre Kinder nicht zur
Schule schicken. Warum?

Vogt: Die Eltern berufen sich auf ihr natürliches Elternrecht. Sie sind davon überzeugt, dass ihre Kinder besser
lernen, wenn sie keine Schule besuchen. Auch aufgrund ihrer eigenen
Schulerfahrungen halten sie nichts von der unbedingten Pflicht zum
Schulbesuch. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte bei seinem Beschluss im
August 2014 auch fest, dass der Bildungszustand der Kinder keineswegs besorgniserregend
und ihre Sozialkompetenz mitnichten eingeschränkt ist.  

ZEIT ONLINE: Was glauben Sie: Ist es ein Menschenrecht, seine Kinder zu Hause
zu unterrichten?

Vogt: Definitiv. Dieser Bildungsweg ist fast überall auf der Welt möglich,
auch in westlichen Ländern. So rigide und repressiv wie Deutschland agiert in
Europa kein anderer Staat.  

ZEIT ONLINE: Was bedeutet der Ausgang des Urteils für deutsche Schulgegner?

Vogt: Die Entscheidung des Gerichtshofs ist natürlich erst einmal enttäuschend. Jetzt muss das Urteil gründlich analysiert werden. Aber die Eltern haben ja bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Es ging in Straßburg um Ereignisse aus dem Jahr 2013. In demselben Fall haben die Eltern bereits 2014 ja die elterliche Sorge komplett zurückerhalten. Und so ist es auch in der Regel in den Fällen, die ich seither vertreten habe.  

ZEIT ONLINE: Was genau meint man eigentlich mit Homeschooling?

VOGT: Der Bonner Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin versteht unter Homeschooling die systematisch geplante Organisation
von Unterricht und Erziehung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Es verlangt, dass es spezifisches Lehr- und Lernmaterial gibt und dass das häusliche Umfeld den regulären Schulunterricht teilweise oder ganz ersetzt. Aber nicht jeder, der seine Kinder “schulbesuchsfrei” lernen lässt, praktiziert Homeschooling. Daneben gibt es auch die Bewegung der sogenannten
Freilerner, die eher die subjektiven Bedürfnisse und den natürlichen Lerndrang
des Kindes befördern. Die Erfahrung zeigt, dass solch ein alternativer
Bildungsweg durchaus zielführend beschritten werden kann.    

ZEIT ONLINE: Welche der Gruppen überwiegt?

Vogt: Ich würde sagen, in Deutschland überwiegt tendenziell ein Freilernen,
aber das mag eine selektive Wahrnehmung sein. In der Praxis kommt es ohnehin regelmäßig zu Mischformen. Gewiss gibt es auf der einen Seite konservative Religiöse, auf der
anderen Seite emphatische Kinderrechtler. Insgesamt aber ist die Bewegung sehr
heterogen und nach meiner Erfahrung längst in der Mitte der Gesellschaft
angekommen. Der Soziologe Thomas Spiegler
zum Beispiel weist darauf hin, dass es neben der Kritik am wenig
selbstbestimmten, unflexiblen Lernen in der Schule vor allem drei Punkte sind,
die immer wieder sichtbar werden: Werte, Wissen und Wohlergehen.

ZEIT ONLINE: Was denken die Kinder dieser Eltern, die Sie vertreten?
Vermissen nicht manche die Schule?

Vogt: Nein. Sehr
oft ist die Ablehnung des Schulbesuchs gerade Ausdruck des Willens des
betroffenen jungen Menschen. Es sind also nicht die Eltern, die davon überzeugt sind, dass die Kinder besser zu Hause bleiben, sondern die Kinder selber. Sie fühlen sich unwohl in der Schule, sie
bekommen Bauch- oder Kopfschmerzen, sie wollen nicht mehr an diesen Ort
gezwungen werden. Viele Betroffene mit Schulerfahrung erkennen, dass es ihnen
schulbesuchsfrei besser geht, gerade auch beim Lernen.

ZEIT ONLINE: Wie viele Familien stellen sich gegen die Schulpflicht? Die
Kultusministerkonferenz schätzt, dass es um 500 bis 1.000 Kinder geht.

Vogt: Es dürften deutlich mehr sein.  

ZEIT ONLINE: Die Schule ist doch so viel mehr als
nur ein Ort, an dem Mathe, Bio oder Englisch gelehrt und gelernt werden. Hier
werden soziale Kontakte geknüpft, Freundschaften geschlossen, Kompetenzen erlernt
im Umgang mit Menschen, die einem nicht ähnlich sind und die man sich nicht
ausgesucht hat. Verliert sich das nicht, wenn man nur seine eigenen Kinder am
Küchentisch unterrichtet?

Vogt: Diese Kinder sind ja nur aus der Schule, aber nicht aus der Welt.
Soziale Kompetenzen können sehr wohl auch außerhalb eines Schulgebäudes erlernt
werden, zum Beispiel in Sportvereinen und Orchestern oder bei den Pfadfindern.

ZEIT ONLINE: Sie haben sich auf Fälle spezialisiert, in denen Eltern ihre
Kinder von der Schulpflicht befreien lassen wollen. Was fasziniert Sie als
Anwalt daran?

Vogt: Ich bin zu dem Thema vor elf Jahren eher zufällig gekommen und ich
gebe zu, auch ich hatte zunächst meine habituell bedingten Vorurteile. Doch je
mehr ich mich mit dem Thema beschäftigte, je mehr betroffene Familien ich kennenlernte,
desto mehr habe ich verstanden, dass diese Absolutheit der Schulpflicht
ernsthaft zu hinterfragen ist. In Deutschland wird das ganze familiäre Leben
durch den Käfig der Schulpflicht determiniert. Diese Ausweglosigkeit ist eine nicht
gerechtfertigte Freiheitsverkürzung. Schließlich geht es um die Verteidigung
eines klassisch liberalen Anliegens und des Subsidiaritätsprinzips.  

ZEIT ONLINE: Inwieweit spielt der Umgang zwischen Lehrern und Schülern und
Schülern untereinander auch eine Rolle? Zum Beispiel Fälle von Diskriminierung oder Mobbing?

Vogt: In manchen Fällen gibt das den Ausschlag. Mitunter fühlen sich
Schüler durch Mitschüler oder Lehrer herabgesetzt und damit beginnt die
Ablehnung der Schule.

ZEIT ONLINE: Sind Sie also ein Gegner der Schulpflicht? 

Vogt: Selbstverständlich hat der Staat ein Wächteramt, aufgrund dessen er
einzugreifen hat, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Erziehung der Jugend
hingegen zählt meines Erachtens nicht zum Staatsbegriff. Übrigens plädiere ich
nicht für die Abschaffung der Schulpflicht, wohl aber behaupte und verteidige
ich den sich meines Erachtens aus der freiheitlichen Rechtsordnung ergebenden
Anspruch auf regulierte Freigabe von schulbesuchsfreiem Lernen. 

Hits: 8