/Funklöcher: Wirtschaftsminister droht Mobilfunkanbietern mit Sanktionen

Funklöcher: Wirtschaftsminister droht Mobilfunkanbietern mit Sanktionen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht wegen des schleppenden Handynetzausbaus Sanktionen gegen die Telekommunikationsunternehmen als Option. “Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Zusagen erfüllen, sonst wird der Staat Konsequenzen ziehen”, sagte der CDU-Politiker der Bild-Zeitung. “Jedes Funkloch ist ein Unding in einem Hochtechnologieland wie Deutschland.” Im Juli hatte die Bundesregierung mit Betreibern der Mobilfunknetze einen schnelleren Ausbau des 4G-Netzes vereinbart. Im Gegenzug will der Bund den Anbietern bei der Auktion der neuen 5G-Frequenzen entgegenkommen.

Derzeit streiten allerdings die Konzerne über die Vergaberegeln der Bundesregierung für das 5G-Netz. Der Tagesspiegel berichtete, insgesamt neun Unternehmen hätten deswegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ein Sprecher von United Internet (1&1) bestätigte dem Blatt, auch sein Unternehmen sei darunter. Auch die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica gehören laut Medienberichten zu den Klägern.

Die Klage am Verwaltungsgericht Köln habe aber keine aufschiebende Wirkung, sagte ein Unternehmenssprecher der Telekom. Das Unternehmen wehre sich demnach vor allem gegen die “unverhältnismäßig hohen Auflagen”, die bei der Frequenzvergabe vorgesehen seien. Sie seien gegenüber dem ersten Entwurf sogar noch einmal verschärft worden. Außerdem richte sich die Klage gegen die unklaren Regelungen in Sachen Roaming. Beide Punkte seien nicht dazu angetan, Investitionen ins Netz zu fördern, sagte der Sprecher.

Anbieter sehen Enteignung ihrer Investitionen

In den kommenden Monaten sollen die Frequenzen für den Echtzeitmobilfunk 5G versteigert werden. Die Technologie mit schnellem Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die Übertragungsrate ist etwa 100-mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die für die Auktion zuständige Bundesnetzagentur wollte die Klagen nicht kommentieren. “Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht”, sagte ein Behördensprecher.

Der Gründer der 1&1-Muttergesellschaft United Internet, Ralph Dommermuth, hatte öffentlich den Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes in Deutschland erwogen. Mit der Klage sei nicht entschieden, ob sich das Unternehmen an der Auktion beteiligen werde. “Die Entscheidung über eine Teilnahme an der Auktion fällt in der zweiten Januarhälfte”, sagte der Firmensprecher. Bis spätestens zum 25. Januar 2019 müssen Firmen ihr Interesse an der Frequenzauktion bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die jeweils vertretenen Provider ihre Netze auch für Kundinnen und Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Netzbetreiber werten strikte staatliche Vorgaben zum Roaming hingegen als betriebswirtschaftliche Belastung, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden. Insbesondere das bundesweite nationale Roaming, das Anbietern wie United Internet den Einstieg in den 5G-Markt erleichtern würde, wird von den Providern entschieden als eine Art Enteignung ihrer eigenen Investitionen abgelehnt.

Bundestag sucht nach einem Kompromiss

Die Netzagentur hatte in ihren Ende November vorgestellten Regeln für die Netzanbieter auf eine Roamingpflicht verzichtet. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen über dieses Thema miteinander verhandeln müssen. Zudem können die Inhaber von Frequenzen “unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen”, wie es in den Regelungen für die Frequenzvergabe heißt.

Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag bat derweil die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das lokale Roaming. “Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes”, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. “Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen.” Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Expertinnen und Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.

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