Mehr als 300.000 Besitzer von Volkswagen-Autos mit manipulierter Abgassteuerung fordern von dem Konzern Schadenersatz. Bis zum 28. Dezember 2018 hätten sich 294.000 VW-Besitzer in die Liste für die Musterfeststellungsklage eingetragen, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz. In den drei Tagen bis zum 31. Dezember hätten sich noch viele weitere Menschen bei der vom Bundesamt geführten Liste angemeldet, so dass die Klage gegen VW von deutlich mehr als 300.000 Menschen getragen werde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage eingereicht hat, teilte mit, mit so einer großen Resonanz habe man nicht gerechnet.
Nach bisheriger Lesart verjährten die Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen am 31. Dezember. Mit dem Eintrag in die Liste wird diese Verjährung unterbrochen. Die große Koalition hatte sich wegen der Ende 2018 drohenden Verjährung im Fall VW in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass das Gesetz zur Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten sollte. Direkt am selben Tag reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig ein.
Streit über Verjährungsfrist
Nach Angaben des vzbv-Vertreters Ronny Jahn ist die Berechnung der Verjährung allerdings umstritten. Aus Sicht des vzbv ist sie für alle potenziell rund 2,5 Millionen geschädigten VW-Besitzer mit Einreichen der MFK vorerst gestoppt. VW-Kunden hätten dann noch bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung Zeit, sich in die Liste eintragen zu lassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es nach Angaben Jahns noch nicht. Der vzbv-Vertreter räumte jedoch ein, dass es juristische Sichtweisen gebe, nach denen Betroffene sich bis zum 31. Dezember 2018 in die Liste hätten eintragen müssen, um den Anspruch auf Schadensersatz zu wahren.
Jahn zufolge ist auch umstritten, ab wann die Frist für einen Schadensersatzanspruch läuft. Nach einer Lesart ist demnach 2015 maßgeblich, denn in dem Jahr flog der Betrug auf, in der Presse wurde darüber berichtet. Wenn 2015 als das Jahr gewertet wird, in dem VW-Kunden von dem Schaden an ihrem Wagen wussten, verjährt der Ersatzanspruch Ende 2018. Sollte aber maßgeblich sein, wann das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe anordnete, gilt das Jahr 2016. Dann würden die Ansprüche erst Ende 2019 verjähren.
Die Organisation will feststellen lassen, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von VW-Besitzern mit bestimmten Dieselmotoren geradestehen muss. Es ist die erste Musterfeststellungsklage überhaupt. Die Klage wird auch vom ADAC unterstützt.
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