Ein türkisches Gericht hat die Freilassung des prokurdischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtaş abgelehnt. Ein entsprechendes Gesuch des Politikers sei abgelehnt worden, sagte sein Anwalt Ramazan Demir. Demirtaş werde Berufung einlegen und den Fall vor das türkische Verfassungsgericht bringen.
Mit der Entscheidung stellte sich das Gericht in Ankara gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die fortwährende Inhaftierung als politisch motiviert verurteilt hatte. Der Gerichtshof in Straßburg hatte die Türkei deshalb am 20. November aufgefordert,
“alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Untersuchungshaft des
Antragstellers zu beenden”. So sei Demirtaş während des umstrittenen
Verfassungsreferendums im April 2017 und der Präsidentschaftswahl im
Juni 2018, bei der er auch kandidierte, inhaftiert gewesen. Das sei “ein unrechtmäßiger Eingriff in
die freie Meinungsäußerung des Volkes”.
Dem Urteil des EGMR zufolge soll die Regierung in Ankara Demirtaş
10.000 Euro Entschädigung für seine mehr als zweijährige Inhaftierung
zahlen und ihm Kosten in Höhe von 15.000 Euro erstatten. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan
hatte nach dem Beschluss erklärt, dass die Türkei nicht an das Urteil
gebunden sei. Erdoğan betrachtet die HDP als einen Arm der verbotenen
kurdischen
Arbeiterpartei (PKK), die von der Türkei, den USA und der EU als
Terrororganisation eingestuft wird.
Demirtaş ist ehemaliger Vorsitzender der prokurdischen Oppositionspartei
HDP und war im November 2016 gemeinsam mit mehreren Parteikollegen festgenommen worden. In einem schnellen Verfahren befand ihn ein Gericht für schuldig, verbotene kurdische Rebellen mit Terrorpropaganda unterstützt zu haben. Dafür wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
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