Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent
des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag mit
den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung. AfD und die Linke
enthielten sich. Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn
von 2.000 Euro 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um
die Hälfte entlastet werden. Der Beitragssatz von 2,5 Prozent soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 Prozent gehalten werden.
Erwerbslose sollen durch das Gesetz auch leichter
Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb
von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute
sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten.
Kern
des Gesetzes ist eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit von Beschäftigten im digitalen Wandel. Unabhängig von
Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und
damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn
mit Hartz IV aufbessern, soll Weiterbildung stärker gefördert werden.
“Wir dürfen nicht zulassen, dass gute Qualifikation im
technischen Fortschritt entwertet wird”, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Aus technologischem Wandel müsse sozialer Fortschritt
werden. Als Beispiele nannte er Dachdecker, die im Umgang mit Drohnen
geschult werden müssten. Auch Techniker und Ingenieure aus der
Automobilindustrie, die bisher sehr stark auf Verbrennungsmotoren
fokussiert seien, müssten weitergebildet werden.
Aus der
Opposition kam insbesondere Kritik, weil ein Rechtsanspruch auf
Weiterbildung fehle. Für benachteiligte Gruppen brauche es so ein Recht,
sagte die Linken-Abgeordnete Jessica Tatti. Sonst würden weiterhin vor
allem die Hochqualifizierten gefördert. “Arbeitslosigkeit bekämpft man
insbesondere dadurch, dass man sich um die kümmert, die bereits
arbeitslos sind.”
Flugpersonal muss Betriebsräte haben dürfen
Reichlich
Kritik gab es ebenfalls für eine beschlossene Änderung des
Tarifeinheitsgesetzes. Dieses richtet sich gegen die Zersplitterung bei
Gewerkschaften. Demnach soll es pro Betrieb immer nur einen Tarifvertrag
geben. Die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb setzt
sich laut Gesetz durch.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im
vergangenen Jahr gesetzliche Nachbesserungen bis Ende 2018 gefordert, so
dass die Belange von Minderheitengewerkschaften ausreichend
berücksichtigt bleiben. Das wurde nun umgesetzt. Verbände und
Opposition kritisierten, dass diese Änderung jetzt als Anhängsel
durchgepeitscht werde. Sie forderten teils, das Gesetz ganz
abzuschaffen.
Außerdem beschloss der Bundestag auch eine Änderung des
Betriebsverfassungsgesetzes: Flugpersonal soll garantiert
Betriebsräte haben dürfen. Anlass waren Arbeitskämpfe bei Ryanair.
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