/Bildungspolitik: Auch Bayern lehnt Grundgesetzänderung ab

Bildungspolitik: Auch Bayern lehnt Grundgesetzänderung ab

Nach Baden-Württemberg hat sich auch Bayern gegen die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ausgesprochen. “Wir haben erhebliche Bauchschmerzen. Denn es ist ein starker und tief greifender Eingriff in die föderale Struktur”, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Eine Grundgesetzänderung schwäche die Länderparlamente: “Die Schulpolitik gehört zur Kernkompetenz der Länder. Der Föderalismus darf nicht ausgehöhlt werden.”

Als Begründung führte der designierte CSU-Chef zwei Gründe an: Zum einen könne der Bund dann deutlichen Einfluss auf die Bildungspolitik nehmen. “Im weitreichendsten Fall könnten die Inhalte der Schulpolitik sogar teilweise aus Berlin gesteuert werden.” Damit könne sich die Bildungsqualität in Bayern verschlechtern. “Zum anderen hat der Bund sein Finanzierungsangebot deutlich verschlechtert und verlangt nun, dass die Länder zur Hälfte kofinanzieren. Das ist kein faires Angebot”, sagte Söder. Die Länder verlören durch die Änderung des Grundgesetzes Kompetenzen und sollten dafür auch noch zahlen. “Für uns ist das nicht zustimmungsfähig.”

Der Bundestag hatte am Donnerstag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, die Verfassung zu ändern. Dadurch kann der Bund die Länder in wichtigen Bildungsfragen finanziell unterstützen. Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist die geplante “Zusätzlichkeit” der Bundesmittel. Der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg sagte dazu: “Die nun vereinbarte Formulierung soll sicherstellen, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen selbst tragen.”

Vor dem Nein aus Bayern hatte bereits Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Änderung abgelehnt: “Es geht darum, dass die Länder nicht einfach zu Verwaltungsprovinzen des Bundes degradiert werden.” Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte er, das Gesetz sei “Murks”.

Mehrheit im Bundesrat unsicher

Auch im Bundesrat braucht die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit, die nicht sicher ist. Das Länderparlament könnte sich auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember mit dem Gesetz befassen und nötigenfalls beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen. Damit könnte das Gesetz, an dem Milliardeninvestitionen aus dem Digitalpakt Schule hängen, nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten. Dann würde es auch länger dauern, bis das erste Geld an den Schulen ankommt.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte in der Neuen Osnabrücker Zeitung bereits angekündigt, dass das Gesetzesvorhaben im Vermittlungsausschuss beraten werden solle. Auch er kritisierte die Kofinanzierung: “Darüber wird in einem Vermittlungsverfahren zu reden sein”, sagte Günther, der derzeit auch Präsident des Bundesrats ist. Besonders störe ihn, dass “in letzter Minute noch Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, die mit den Ländern nicht abgestimmt waren”.

Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte ebenso Nachverhandlungen gefordert. Die Grundgesetzänderung berücksichtige die Interessen der Länder nur unzureichend. Die Regelung zur Kofinanzierung würde nach Ramelows Ansicht den “Abstand zwischen reichen und finanzschwachen Bundesländern zementieren”. Nach Medienberichten haben auch die Regierungen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen Probleme mit der geplanten Grundgesetzänderung.

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