/Fabrikbrand in Pakistan: Klage gegen Textildiscounter Kik könnte abgewiesen werden

Fabrikbrand in Pakistan: Klage gegen Textildiscounter Kik könnte abgewiesen werden

Bei einem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik in Karatschi sind im Jahr 2012 mehr als 250 Menschen gestorben. Drei Angehörige und ein Überlebender fordern deswegen Schmerzensgeld vom deutschen Textildiscounter Kik, der dort produzieren ließ. Ihre Ansprüche könnten allerdings verjährt sein. Die Frage, ob die Ansprüche der Kläger nach pakistanischem Recht bereits verfallen sind, müsse als Erstes beantwortet werden, entschied ein Dortmunder Gericht nun in einem Zivilverfahren. Nur wenn diese nicht verjährt seien, könne das Verfahren fortgeführt werden.

Die Entscheidung darüber fällt im kommenden Jahr, das Landgericht Dortmund will sie am 10. Januar verkünden. Ein vom Gericht beauftragtes Gutachten eines britischen Rechtsprofessors war zu dem Schluss gekommen, die Klagen müssten wegen Verjährung zwingend abgewiesen werden. Die von den Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Medico International unterstützten Kläger wollen erreichen, dass erstmals ein
deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland
haftbar gemacht wird.

Das Feuer in der Textilfabrik Ali Enterprises im September 2012 war Folge eines Brandanschlags der pakistanischen Schutzgeldmafia. Kik soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Fertigung seiner Produkte genutzt haben. In dem Dortmunder Zivilverfahren verlangen die vier Betroffenen des Großbrandes bei dem Kik-Lieferanten in Pakistan Schmerzensgeld von dem deutschen Unternehmen in Höhe von jeweils 30.000 Euro.

Gutachten zum pakistanischen Recht

Die Kläger aus Pakistan machen geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe – obwohl das Unternehmen zur Kontrolle verpflichtet gewesen sei. Kik weist dies zurück.  

Die Klage der Pakistaner ist bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgericht anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffenen Prozesskostenhilfe für eine Klage in Deutschland zu – betonte aber, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden sei. Denn über die Klagen sei nach pakistanischem Recht zu entscheiden. So hatten es die Kläger selbst beantragt.

In der Folge holte die Zivilkammer ein Gutachten zum pakistanischen Recht ein. In diesem gelangte der Experte aus Großbritannien zu der Überzeugung, mögliche Ansprüche seien nach pakistanischem Recht verjährt.

Die Klägerin Saeeda Khatoon nannte die mündliche Verhandlung in dem Zivilverfahren einen wichtigen Schritt, egal wie das Verfahren ende. “Wir haben viel erreicht: Jetzt darf das Gericht das Verfahren nicht an Verjährung scheitern lassen”, sagte Khatoon. Sie hatte bei der Brandkatastrophe vor sechs Jahren ihren Sohn verloren.

Über sechs Millionen Dollar für Betroffene

Klägeranwalt Remo Klinger sagte, Kik “flüchtet sich in die Verjährung und verhindert, dass die Haftungsfragen geklärt werden”. Thomas Seibert von Medico International vertrat die Auffassung, nun sei die Politik gefragt. “Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen ist vorbei. Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte.”

Der Kik-Bereichsleiter Corporate Social Responsibility, Ansgar Lohmann, verwies darauf, dass Kik nach dem Fabrikbrand in den vergangenen Jahren mehr als sechs Millionen Dollar für die Betroffenen zur Verfügung gestellt habe. “Dies ist Ausdruck unserer tief empfundenen Anteilnahme für die Situation der Betroffenen.” Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. “Die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel.” Gezielt gelegte Brandsätze hätten Fluchtwege und Notausgänge jedoch teilweise unpassierbar gemacht.

“Wir halten an unserer Auffassung fest, dass Verjährung eingetreten ist”, erklärte Lohmann. Sollte das Gericht in seinen Beratungen zu der gleichen Auffassung kommen, bleibe die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet. “Dies empfinden wir als unbefriedigend. Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Aus diesem Grund haben wir uns für eine gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ausgesprochen.”

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