Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Teil ihrer umstrittenen Justizreformen zurücknehmen würde. Der PiS-Abgeordnete Marek Ast sagte, der Entwurf mache das Pensionsgesetz rückgängig, welches die Altersgrenze für Richter des Obersten Gerichtshofs von 70 auf 65 gesenkt hatte.
Das Gesetz hatte mehr als ein Drittel der obersten Richterinnen zum Rücktritt gezwungen, darunter auch die Vorsitzende Małgorzata Gersdorf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Polen im Oktober angewiesen, diese Regelung “sofort” außer Kraft zu setzen. Gersdorf forderte daraufhin 23 Richter auf, die Arbeit wieder aufzunehmen. Das Gesetz nannte sie eine “Säuberungsaktion” und weigerte sich mit Verweis auf die Verfassung, ihren Posten aufzugeben.
Es wird erwartet, dass die Abgeordneten noch am heutigen Mittwoch über den Gesetzentwurf debattieren. Sollte er angenommen werden, könnten die betroffenen Richterinnen und Richter unter den gleichen Arbeitsbedingungen zum Obersten Gerichtshof zurückkehren, “als ob sie nie gegangen wären”, sagte Ast polnischen Medien. Da die PiS die absolute Mehrheit im Parlament innehat, dürfte das Gesetz angenommen werden. Danach müsste es noch von Staatspräsident Andrzej Duda unterzeichnet werden.
Ob ein neues Gesetz rechtlich überhaupt notwendig ist, ist fraglich. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass das Urteil des EuGH ausreicht, um das Pensionsgesetz rückgängig zu machen. Die Debatte um die Altersgrenze ist Teil einer umfangreichen Auseinandersetzung zwischen der EU und der polnischen Regierung um die weitgehenden Justizreformen, welche die PiS seit ihrer Rückkehr an die Macht 2015 angestoßen hat.
Kritiker sehen darin einen Versuch, die polnische Justiz auf Linie der Regierung zu bringen. Die EU-Kommission hat deswegen Ende vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Polen eingeleitet. Dieses kann auf europäischer Ebene bis zum Entzug von Stimmrechten führen.
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