Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus.
Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem am Mittwoch vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von Ende Oktober hervorgeht, stimmten die Hessen mit großer Mehrheit für die vom Landtag beschlossenen 15 Änderungen.
Für die Aufhebung der bislang noch in der Landesverfassung enthaltenen Todesstrafe – die durch das Grundgesetz ohnehin abgeschafft ist – stimmten allerdings nur 83,2 Prozent. Die meiste Zustimmung fand mit 90,9 Prozent die Verankerung des Datenschutzes in der hessischen Verfassung.
Wegen Pannen bei der Auszählung mussten zwei Stimmbezirke nachgezählt werden. Trotzdem unterscheidet sich das endgültige Wahlergebnis kaum vom vorläufigen. Die Abstimmung über insgesamt 15 Änderungen hatte zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober stattgefunden.
Wegen Pannen bei der Auszählung der Wahl vom 28. Oktober war bis zuletzt insbesondere unklar gewesen, ob der knappe Vorsprung der Grünen vor der SPD Bestand haben würde.
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