Die Führung der AfD-Bundestagsfraktion wollte das Thema vom Tisch haben: Die insgesamt 280.000 Euro Spenden, die der Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel 2017 und 2018 aus ungeklärten Quellen erhielt, waren immerhin der erste Tagesordnungspunkt der Fraktionssitzung. Bevor sich Weidel, die auch stellvertretende Vorsitzende des Bodenseekreises ist, nicht dazu erklärt hatte, sollte über nichts anderes gesprochen werden.
Wenige kritische Stimmen, viel Nachsicht mit Weidel – so lässt sich die Diskussion von zweieinhalb Stunden Dauer zusammenfassen. Die Ausgangslage: Auf dem Konto von Weidels Kreisverband waren in den Wochen vor der Bundestagswahl 132.000 Euro eingegangen, in Teilbeträgen von 9.000 Euro. Absender war eine Zürcher Firma. Die hatte das Geld eines Gönners aus der Schweiz von bislang unbekannter Nationalität an die AfD weitergeleitet – eigenen Angaben zufolge treuhänderisch und für Weidels Wahlkampf bestimmt. Das Problem: Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind nur legal, wenn sie von deutschen Staatsbürgern kommen. Eine weitere Spende von 150.000 Euro kam Anfang 2018, von einer bislang unbekannten niederländischen Stiftung.
Der Kreisverband unterließ es, die Spenden an die Bundeszentrale zu melden, die wiederum laut Gesetz “unverzüglich” den Bundestag hätte informieren müssen. Und statt das dubiose, möglicherweise illegale Geld ebenso unverzüglich an den Bundestag weiterzuleiten, wie es das Parteiengesetz vorschreibt, zahlte der Kreisverband die Beträge an die Spender zurück – die erste Spende nach acht, die zweite nach drei Monaten.
Wie kann es sein, dass der Ökonomin Weidel als stellvertretender Kreisvorsitzenden die Melde- und Rückzahlfristen nicht bekannt waren? Wie groß ist der finanzielle Schaden und der Verlust an Glaubwürdigkeit, der der Partei und der Fraktion durch säumiges Verhalten entsteht? Denn bei nicht fristgerecht gemeldeten Großspenden kann der Bundestag Strafe in dreifacher Höhe verhängen – die Spende wird zwar gegengerechnet. Weil Weidels Kreisverband die Beträge aber an die Spender zurückzahlte statt an den Bundestag, ist dieses Geld nun verloren. Der Schaden für die AfD könnte sich bis zu einer Dreiviertel Million summieren.
Emotional vorgetragenes Statement Weidels
Zweifelhafte Großspenden gab es auch bei anderen Parteien, jedoch keine davon trägt wie die AfD den Anspruch vor sich her, viel transparenter und korrekter zu arbeiten als die anderen, die “Altparteien”, die AfD-Spitzenvertreter so oft verurteilen. Ein Versprechen an die Wähler, das die Partei hier brach.
Und es zeigt sich: Bei Versäumnissen in den eigenen Reihen bleibt die AfD weitgehend zahm. Sitzungsteilnehmer berichten von einem “emotional vorgetragenen” Eingangsstatement Weidels, in der sie sinngemäß wiederholte, was sie schon schriftlich mitgeteilt hatte: Sie werde für Transparenz sorgen und habe einen Anwalt beauftragt, alle Informationen für eine Stellungnahme gegenüber den Behörden zusammenzutragen. Viel mehr sagte sie nicht – denn mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie und weitere Mitglieder ihres Kreisvorstandes.
Nach Weide sprach Karl Albrecht Schachtschneider, ein der AfD zugeneigter Jurist und Ratgeber der Partei. Schachtschneider entlastete Weidel: Die Partei habe die vorgeschriebene Anzeige der Spenden und ihre Weiterleitung beim Bundestag “nicht schuldhaft verzögert” – so heißt es im Juristendeutsch, wenn man kontinuierlich an der Prüfung einer Spende arbeitet und trotzdem Monate vergehen. So hatte auch schon der Bundesvorstand der Partei argumentiert und Weidel, die “keinerlei Verschulden” treffe, von allen Vorwürfen freigesprochen, ohne dass es eine detaillierte Prüfung gab, auch ungeachtet der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
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