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Mobilfunk: Gimme 5G

Schnelles Internet, endlich auch in Deutschland? Durch den Mobilfunkstandard 5G könnte das Realität werden. Jetzt muss die Bundesnetzagentur nur noch die entsprechenden Frequenzen an die Netzbetreiber vergeben. Unter welchen Bedingungen sie das tun wird, hat sie am Freitag in ihrem finalen Entwurf präsentiert. Was drinsteht und was das für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet:

Was ist 5G?

5G steht für die fünfte Generation des Mobilfunks. Das Internet soll dadurch sehr viel schneller werden: Mit dem neuen Standard sollen mindestens 100 Megabit pro Sekunde übertragen werden können. Theoretisch ist das auch heute schon mit dem Mobilfunkstandard LTE beziehungsweise 4G erreichbar – die tatsächliche Übertragungsrate liegt aber gewöhnlich deutlich darunter.

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Warum braucht es den neuen Mobilfunkstandard?

5G ermöglicht die Einführung von Schlüsseltechnologien wie autonomes Fahren, Industrie 4.0 oder Telemedizin. Notwendig ist das schnellere Internet dort vor allem, damit keine gefährlichen Verzögerungen auftreten. Steuern Autos künftig selbstständig, müssen sie stetig in Kontakt mit ihrer Umwelt bleiben – mit anderen Fahrzeugen, mit Ampeln und Bahnschranken. Nur so lassen sich Kollisionen und schwere Unfälle vermeiden. Das ist aber nur möglich, wenn das Internet schnell genug ist, um diese Signale zu übertragen. Volkswagen-Chef Herbert Diess hatte schon vor Monaten gesagt, autonomes Fahren setze ein schnelles und flächendeckendes 5G-Netz voraus.

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Was bedeutet 5G für Nutzerinnen und Nutzer?

Im besten Fall natürlich schnelleres Internet. 98 Prozent aller Haushalte sollen bis 2022 den neuen Mobilfunkstandard nutzen können. Das geht aus dem finalen Entwurf der Bundesnetzagentur hervor, den sie am Freitag vorstellte. Auch alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und die wichtigsten Bahnstrecken sollen mit 5G ausgestattet werden.

Allerdings heißt die hohe Netzabdeckung nicht, dass das schnelle Internet überall gleichermaßen verfügbar sein wird. “Was gut klingt, bedeutet in der Fläche nur ungefähr 70 Prozent Versorgung”, sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, kürzlich der Süddeutschen Zeitung. Der ländliche Raum sei für die Telekommunikationsfirmen wenig rentabel, der neue Mobilfunkstandard bliebe dort auf der Strecke. Müller fürchtet zudem weiterhin mangelhafte Qualität und hohe Preise. Schon heute gelten Mobilfunkpreise in Deutschland als zu teuer im Vergleich zu anderen Ländern.

Dazu kommt die Sorge, dass die drei großen Mobilfunkanbieter – Telekom, Telefónica und Vodafone – durch das Auktionsverfahren ihre Marktmacht festigen können. Sie würden die Rechte für mehrere Jahre erhalten.

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Wann kommt 5G?

Am 26. November beschäftigt sich der Beirat der Bundesnetzagentur mit dem vorliegenden Entwurf. Dann entscheiden sich auch endgültig die Bedingungen, zu denen der neue Mobilfunkstandard kommen wird. Im Frühjahr 2019 werden die Frequenzen versteigert. 5G-Mobilfunkverträge würde es dann mutmaßlich frühestens ab 2020 geben.

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Welche Auflagen gibt es für Mobilfunkbetreiber?

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur die Auflagen im Vergleich zum vorherigen Entwurf verschärft. Abgesehen von der 98-prozentigen Abdeckung müssen Netzbetreiber auch sogenannte Basisstationen aufrüsten, also zum Beispiel Sendetürme oder -masten. Bis 2022 fordert die Behörde von Betreibern 1.000 Stationen im Bereich von 3,6 Gigahertz.

In Deutschland ist die flächendeckende Internetversorgung seit Jahren ein großes Thema. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte kürzlich nach der Digitalklausur in Potsdam erneut, dass das Netz auch auf dem Land verfügbar sein müsse. Die Betreiber halten das für zu teuer. Bei der Diskussion geht es nicht nur um Privatnutzerinnen und -nutzer, sondern auch um die Industrie, weil viele Mittelständler und kleinere Unternehmen nicht in den großen Städten sitzen. Im Entwurf fordert die Bundesbehörde von den Betreibern nun 500 Stationen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Megabit pro Sekunde.

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Entwurf zudem festgelegt, dass die Betreiber über nationales Roaming verhandeln müssen. Damit könnte sich das Smartphone einer Nutzerin automatisch in das schnellste Netz einwählen, auch wenn dieses nicht von ihrem Mobilfunkbetreiber bereitgestellt wird. Befürworter des nationalen Roaming wie der United-Internet-Chef Ralph Dommermuth argumentieren, dass nur so auch neue Netzbetreiber eine Chance hätten. Telekom-Chef Tim Höttges spricht sich in der SZ gegen die Mitnutzung aus, weil er dadurch den Ausbau im ländlichen Raum gefährdet sehe – neue Mobilfunkbetreiber würden eher in die lukrativen Städte gehen.

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Wie sind die Reaktionen auf die Pläne?

Die Reaktionen zeichneten sich schon vorher ab: Die Betreiber hatten einen gemeinsamen Brandbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und mehrere Bundesminister verfasst, in dem sie vor einer “extensiven Ausweitung von Versorgungsauflagen” warnten. Auch das nationale Roaming kritisierten sie. Die Vergabe drohe zu einem “unkalkulierbaren Risiko für alle Beteiligten” zu werden. Was sie damit meinen: Es rechnet sich nicht für sie.

Genauso argumentierten sie auch nach der Veröffentlichung des Entwurfs am Freitag. “Ein solch falsch dimensionierter Ausbau ist wirtschaftlich unrealistisch, setzt falsche Prioritäten, wird an bürokratischen Hindernissen scheitern und ignoriert Grundlagen der Physik”, sagte eine Telekom-Sprecher gegenüber golem.de. Vodafone plant laut dem Bericht sogar rechtliche Schritte gegen die Pläne, Telefónica äußert zumindest Zweifel an deren Rechtssicherheit.

Während die Netzbetreiber die Auflagen für zu ambitioniert halten, finden andere sie nicht ambitioniert genug. Der Entwurf der Bundesnetzagentur sei unzureichend, schreiben etwa der Bauernverband, der Industrieverband DIHK, der Landkreistag sowie der Handwerksverband ZDH in einer gemeinsamen Erklärung. Der Fokus auf Haushalte und Verkehrswege reiche nicht aus. Unternehmen in der Landwirtschaft und im Handwerk benötigten 5G für ihre Geschäftsmodelle.

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Warum mischt sich die Bundesnetzagentur ein?

Durch die Digitalisierung des Rundfunks werden Frequenzen frei, die die Bundesnetzagentur 2015 erstmals versteigert hat. Damals sicherten sie sich die Telekom, Telefónica und Vodafone. Die Versteigerungen geben der Behörde eine gewisse Macht: Sie kann die Vergabe an Bedingungen knüpfen – wie etwa den Netzausbau auf dem Land, den die Betreiber sonst vielleicht nicht angehen würden, weil er sich finanziell für sie wenig lohnt.

Nicht alle Frequenzen werden aber versteigert. Schon im Mai hatte die Bundesnetzagentur verkündet, dass sie einige auf Antrag lokal vergeben werde. Als Interessenten gelten vor allem Unternehmen, die eigene Netze für ihre Industrieanlagen aufbauen wollen. Die nächsten Frequenzen werden ab 2025 verfügbar – sie sollen sich laut der Behörde auch für die flächendeckende Versorgung eignen. Über die Vergabebedingungen will die Agentur in drei bis vier Jahren entscheiden.

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