Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will den Markt für
Fahrdienste wie Uber in Deutschland noch in dieser Wahlperiode öffnen.
“Gerade auf dem Land können wir mit Fahrdiensten und Pooling-Systemen
ganz neue Möglichkeiten, gerade für ältere Bewohner, schaffen”, sagte
der CSU-Politiker dem Magazin Focus. “Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize. Wir
können beim Megathema Mobilität ja nicht einen Anbieter ausschließen”,
sagte Scheuer. Man müsse aber auch die Interessen des Taxi-Gewerbes
berücksichtigen.
Uber vermittelt über eine Smartphone-App Fahrangebote. Das US-Unternehmen ist bereits in rund 60 Ländern aktiv. Das traditionelle Taxigewerbe klagt über die starke Konkurrenz.
Das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland untersagt jedoch, dass
Fahrerinnen und Fahrer Aufträge direkt vom Passagier bekommen. Dafür
brauchen sie eine Taxifahrerlizenz, die die Kommunen unter einer Reihe
von Voraussetzungen erteilen.
Trotzdem ist es in Berlin und einigen anderen großen deutschen Städten möglich, mit Uber unterwegs zu ein.
Seit 2016 vermittelt das US-Unternehmen via “UberX” Fahrten von
Mietwagen- oder Chauffeurunternehmen. Solche Chauffeurdienste müssen
sich an deutlich strengere Regeln halten als Taxis: Die sogenannte
Rückkehrpflicht sieht vor, dass die Wagen nach jeder Fahrt in die
Zentrale zurückkehren, sie dürfen also nicht wie offizielle Taxis in der
Stadt oder an Haltepunkten auf die nächste Fahrt warten. Ob sie das
wirklich tun, lässt sich nur schwer überprüfen.
Die
Taxifahrer sehen in Uber deshalb einen illegalen Taxiverkehr ohne
Lizenz. In einigen deutschen Städten protestierten Taxifahrer bereits
gegen die neue Konkurrenz. Erst Mitte Oktober haben Hunderte Taxifahrer in Düsseldorf mit einem Autokorso für Aufmerksamkeit
gesorgt. Die Düsseldorfer werfen Uber vor, sich nicht an deutsches
Recht zu halten und mit Dumpingpreisen das Taxigeschäft kaputt zu
machen. Das Unternehmen betont stets, man biete selbst gar keinen
Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungsplattform
zur Verfügung.
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