Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hat einem Bericht zufolge erneut Drohbriefe erhalten. Die neuen Schreiben deuten nach Ansicht des hessischen Landeskriminalamts darauf hin, dass der oder die Täter aus der Polizei stammen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Demnach enthalten die Drohungen Formulierungen, die vornehmlich innerhalb der Polizei verwendet würden.
Ein erstes Drohschreiben hatte Başay-Yıldız erhalten, nachdem die Juristin im NSU-Prozess als Nebenklagevertreterin die Familie eines Mordopfers
und in einem anderen Verfahren auch islamistische Gefährder vertreten hatte. Das Fax enthielt den vollen Namen der zweijährigen Tochter und die genaue Wohnadresse der Familie. Behörden fanden daraufhin heraus, dass Daten der Anwältin an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden waren. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine mutmaßliche rechtsextreme Chatgruppe der Frankfurter Polizei aufgedeckt. Fünf Polizisten und eine Polizistin wurden vom Dienst suspendiert. Mitte Januar wurde bekannt, dass die Juristin erneut bedroht wurde.
Die jüngsten Drohschreiben enthalten dem SZ-Bericht zufolge wie die ersten beiden Briefe rassistische Schmähungen. Aus Sicht der Ermittler ist in einem Schreiben vor allem die Verwendung der Abkürzung HLKA auffällig. Damit ist das hessische Landeskriminalamt gemeint. Die Bezeichnung sei aber nur in Polizeikreisen gebräuchlich. Die meisten Menschen würden eher die Abkürzung LKA verwenden.
Zudem sei einer der Drohbriefe mit dem Namen eines in Hessen bekannten Polizeiausbilders unterzeichnet, berichtet die Zeitung. Die Behörden gingen davon aus, dass der Mann mit den Drohungen nichts zu tun hat. Die ersten beiden Schreiben waren noch mit “NSU 2.0” unterzeichnet worden.
Im Dezember war auch bei dem Kölner Anwalt Mustafa Kaplan ein
Drohschreiben aufgetaucht, das “NSU 2.0” in der Betreffzeile enthielt.
Kaplan vertritt wie Başay-Yıldız NSU-Opfer. Möglicherweise wurde das
Schreiben an ihn jedoch von Trittbrettfahrern verfasst.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Hessen noch in weiteren Verfahren wegen rechtsextremer Verdachtsfälle in der Frankfurter Polizei. Diese Vorgänge sollen laut dem hessischen Innenministerium aber nicht mit dem Frankfurter Fall zusammenhängen.
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