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Tarifkonflikt: Ver.di weitet Streiks auf acht Flughäfen aus

Flugreisende müssen am kommenden Dienstag auch in Bremen, Hamburg, Hannover und München mit Einschränkungen rechnen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitete am Sonntag ihren Streikaufruf für das Sicherheitspersonal aus – zuvor waren bereits Streiks an den Flughäfen in Frankfurt am Main, Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt angekündigt worden. Mindestens 220.000 Passagiere sind laut Flughafenverband ADV von den geplanten Arbeitsniederlegungen betroffen.

Für Deutschlands zweitgrößten Flughafen München kündigte ver.di Bayern Arbeitsniederlegungen von 350 Mitarbeitern in der Zeit von 3.30 Uhr am Morgen bis 20 Uhr abends an. Es sei mit erheblichen Auswirkungen im Flugverkehr zu rechnen, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft. Der Ausstand in Hamburg beginnt laut der dortigen ver.di-Sektion um Mitternacht.

Am Flughafen Hannover-Langenhagen und in Bremen rief ver.di rund 700
Beschäftigte des Sicherheitspersonals zu 24-stündigen Warnstreiks auf,
die am Dienstag um Mitternacht beginnen sollen. “Es muss mit
Einschränkungen gerechnet werden”, teilte der Landesbezirk
Niedersachsen-Bremen mit.

Zuvor hatte der ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen angekündigt, dass sich die Beschäftigten an den Flughäfen Halle/Saale, Dresden und Erfurt an den Arbeitsniederlegungen beteiligen würden. Die Arbeitgeber hätten bislang kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt, kritisierte die zuständige Fachbereichsleiterin des Landesbezirks, Christel Tempel. Damit provozierten sie die Streiks.

Bereits am Freitag hatte ver.di das Sicherheitspersonal in Frankfurt am Main zum Warnstreik aufgerufen. Die Beschäftigten sollten am Dienstag von 2 bis 20 Uhr die Arbeit niederlegen.

“Gut vorbereitet – aber besser nicht kommen”

“Auch wenn wir gut vorbereitet sind, wir empfehlen Reisenden, während des Streiks nicht zum Flughafen zu kommen”, sagte ein Sprecher des Frankfurter Flughafens. Besser sei es, wenn sich die Menschen bei den Airlines nach Umbuchungen oder sonstigen Alternativen erkundigten. “Die Sicherheitskontrollen außerhalb des Transitbereichs werden nicht besetzt sein. Fluggäste, die ab Frankfurt reisen, werden daher während der gesamten Streikdauer keine Möglichkeit haben, ihren Flug zu erreichen”, teilte der Flughafenbetreiber Fraport mit. Auch nach Anlauf des Flugbetriebs werde es noch zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.

Ver.di verhandelt zusammen mit der Gewerkschaft DBB Beamtenbund und Tarifunion über eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen der rund 23.000 Beschäftigten im Bereich der Sicherheit an deutschen Flughäfen. Die Gewerkschaft fordert bundesweit eine Erhöhung des Stundenlohns im Kontrollbereich auf 20 Euro. Die Arbeitgeber lehnen das als zu hoch ab. Beide Seiten wollen am 23. Januar weiterverhandeln. Vier bisherige Tarifrunden waren ergebnislos geblieben.

“Dauer und Umfang der Streiks sind unverhältnismäßig und mehr als rücksichtslos”, sagte Ralph Beisel vom Flughafenverband ADV. Es sei unverantwortlich von ver.di, die Streiks bis zum Exzess auszudehnen. “An den sechs Flughäfen werden etwa 180.000 Passagiere von Flugstreichungen und Verspätungen betroffen sein. Weitere zehntausend Passagiere kommen an den Flughäfen hinzu, von denen keine Flüge zu den bestreikten Flughäfen rausgehen können.”

Vergangene Woche waren wegen des Warnstreiks des Sicherheitspersonals bereits an den drei Flughäfen Köln-Bonn, Düsseldorf und Stuttgart mehr als 600 Flüge gestrichen worden. Zehntausende Passagiere waren betroffen. Am Montag zuvor hatte das Sicherheitspersonal an den beiden Berliner Flughäfen die Arbeit niedergelegt.

Wer fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug

Erste Ansprechpartnerin für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Website Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten.

Einen streikbedingt gestrichenen Flug können Kundinnen und Kunden stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das sind Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden.

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere laut EU-Verordnung nur dann Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn kein “außergewöhnlicher” Umstand daran schuld ist. Streiks werten die Fluggesellschaften als außergewöhnlichen Umstand, ebenso wie miserables Wetter. Verbraucherschützer zweifeln die rechtliche Grundlage dieser Sichtweise an.

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