Windeln, Kondome oder Kapern auf Knopfdruck kaufen? Bei Amazon ist das seit 2016 mit dem Dash-Button möglich. Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass das Unternehmen damit gegen deutsches Recht verstößt. ZEIT ONLINE beantwortet einige wichtige Fragen zu dem Urteil.
Was ist ein Dash-Button?
Sie sind klein, simpel zu bedienen und erinnern ein bisschen an Spielzeug: Amazons Dash-Buttons. Mit ihnen können Nutzerinnen und Nutzer Produkte per Knopfdruck zu sich nach Hause bestellen – ganz ohne Warenkorb, Eingabe der Lieferadresse oder Bestätigung per Mausklick. Der Knopf ist per WLAN mit der Amazon-App auf dem Smartphone verbunden. Über die App können Kunden einstellen, für welches Produkt sie die Buttons geliefert bekommen wollen. Ein Dash-Button kostet 4,99 Euro. Allerdings können ihn nur Nutzer von Amazon Prime verwenden.
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Was soll dieser Knopf bringen?
Dash-Buttons sollen den Einkauf vereinfachen. Sind beispielsweise die Windeln fast leer, soll ein Knopfdruck auf dem Gerät reichen, das über dem Wickeltisch hängt, um neue zu bestellen. Wer aus Versehen mehrfach auf den Button kommt, muss sich keine Sorgen machen, mehrere Pakete geliefert zu bekommen: Amazon lässt erst wieder eine Bestellung zu, wenn die zuletzt georderte Ware beim Kunden angekommen ist.
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Wie erfolgreich ist das Produkt in Deutschland?
Amazon gibt keine Zahlen dazu heraus, wie viele Dash-Buttons in Deutschland seit der Einführung im Sommer 2016 verkauft wurden. Schon bei einer Statista-Umfrage im Jahr 2017 waren Expertinnen und Experten aber skeptisch: 39 Prozent der Befragten hielten die Aufregung um die Knöpfe für “viel Lärm um nichts”. In Deutschland sind insgesamt 57 verschiedene Buttons von unterschiedlichen Unternehmen erhältlich. Mit ihnen kann man alles von Kondomen über Katzenfutter bis zu Biokapern bestellen.
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Warum stehen die Dash-Buttons in der Kritik?
Verbraucherschützer kritisieren, dass auf dem Gerät bei der Bestellung weder das bestellte Produkt noch der Preis angezeigt werde. “Die Geräte verstoßen damit gegen die gesetzlichen Vorgaben für Internetverkäufe”, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW ZEIT ONLINE. Amazon behalte sich zudem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern, als die Nutzerin in der App festgelegt habe. Im Herbst 2016 hat die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale daher vor dem Landesgericht München gegen Amazon geklagt und gefordert, dass die Dash-Buttons in dieser Form verboten werden.
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Was sagt das Gericht?
Im März 2018 urteilte das Landgericht München, die Bestellung per Knopfdruck sei unzulässig. In der Begründung folgten die Richter der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW: Auf den Geräten fehle nicht nur die Angaben zu Produkt und Preis, sondern auch der Hinweis, dass man per Knopfdruck zahlungspflichtig bestelle. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da Amazon in Berufung ging. Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht München die Berufung in zweiter Instanz abgewiesen und das Urteil des Landgerichts somit bestätigt.
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Ist das das Ende der Buttons?
Nicht automatisch. Von Amazon heißt es, dass der Dash-Button im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehe. Der Konzern bezeichnete das heutige Urteil in einem Statement als “innovationsfeindlich” und kündigte an, rechtlich dagegen vorgehen zu wollen. Eine Revision, also die Überprüfung, ob in dem Urteil Rechtsfehler gemacht wurden, hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Amazon hat nun die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.
Solange darüber nicht entschieden ist, sind die Buttons noch nicht verboten. Selbst wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, müsste Amazon aus Sicht der Verbraucherschützer nicht alle Buttons verschrotten. “Es würde reichen, wenn der Knopfdruck das Produkt in den Warenkorb in der App verschieben würde, statt direkt eine Bestellung auszulösen”, sagt Bradler von der Verbraucherzentrale NRW.
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Was passiert jetzt mit meinem Dash-Button zu Hause?
Erst einmal nichts. Solange das Gerichtsverfahren noch läuft, können Amazon-Nutzer weiter über den Dash-Button bestellen. Amazon hat übrigens bereits im März 2018 einen virtuellen Knopf eingeführt. Damit können Nutzerinnen nach demselben Prozedere mit einem Wisch auf dem Smartphone Produkte ordern – mit dem Unterschied, dass die Preise angezeigt werden.
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