/BGH: Prozess gegen Werner Mauss muss neu aufgelegt werden

BGH: Prozess gegen Werner Mauss muss neu aufgelegt werden

Der Prozess gegen den wegen
Steuerhinterziehung verurteilten Ex-Geheimagenten Werner Mauss muss neu
aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Mauss’ Verurteilung zu zwei
Jahren Haft auf Bewährung auf.

Laut dem Vorsitzenden Richter Rolf Raum weist
die damalige Entscheidung in einem zentralen Punkt Widersprüche auf. Das
Landgericht Bochum muss den Fall nun vor einer anderen Strafkammer von vorn
verhandeln.

Mauss war jahrzehntelang weltweit für
die deutschen Sicherheitsbehörden tätig. Hierbei soll er aus einem für seine
Missionen eingerichteten millionenschweren Treuhandfonds auch
Wertpapiergeschäfte getätigt haben. Die dadurch gewonnenen Erträge in Höhe von
35 Millionen Euro gab er gegenüber dem Finanzamt nicht an, obwohl das
mehrfach zwischen Stiftungen und Konten hin- und hertransferierte Geld aus dem
Fonds laut dem Bochumer Urteil von 2017 nach und nach sein Privatvermögen geworden
war.

Laut BGH war Mauss dabei möglicherweise
nicht klar, ob er die Einnahmen aus den Aktiengeschäften versteuern müsse,
weshalb die Karlsruher Richter das Urteil gegen ihn aufhoben. Wenn Mauss seine
Steuerpflicht nicht bekannt war, könnte der neue Prozess für ihn mit einem
Freispruch enden. Falls doch, erscheint fraglich, ob er noch einmal auf
Bewährung davonkommt.

Da Mauss der CDU unzulässig mehrere zehntausend Euro spendete, wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn auch die CDU-Bundesgeschäftsstelle sowie die rheinland-pfälzische CDU-Landesgeschäftsstelle durchsucht.

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