/Migrationspaket: “Das ist eine Zäsur in unserer Migrationspolitik”

Migrationspaket: “Das ist eine Zäsur in unserer Migrationspolitik”

Das Migrationspakt der großen Koalition mit sieben Gesetzen zu Asylrecht, Abschiebungen und Einwanderung ist vom Bundestag verabschiedet worden. Alle Gesetze – darunter das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – wurden mit klarer Mehrheit beschlossen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einer “Zäsur in unserer Migrationspolitik” und wies Kritik an den beschlossenen Maßnahmen zurück. “Die Herausforderungen der weltweiten Migration erfordern ein System der
Ordnung”, sagte er. Nur mit einer Begrenzung von Zuwanderung könne auch
eine erfolgreiche Integration gelingen.

Mit Teilen der Beschlüsse sollen unter anderem Ausweisungen von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erleichtert werden. Generell will die Regierungskoalition Migration besser steuern und begrenzen. Die Hürden für Abschiebegewahrsam werden gesenkt, Abschiebehäftlingen
können künftig in normalen Gefängnissen untergebracht werden.

Für die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke ist das Gesetz eine “Anbiederung an Rassisten”. Filiz Polat von den Grünen sprach von einem “schwarzen Tag für die Demokratie”. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl verteidgte die
Beschlüsse. Insbesondere auch die Regelungen zur Abschiebehaft und dem
Ausreisegewahrsam folgten “rechtsstaatlichen Grundsätzen”.

Was bleibt übrig vom Recht auf Asyl? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Migrationspakt:

Werden demnächst mehr Ausländer abgeschoben?

Das ist
zumindest die Hoffnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer. In dem
die Hürden für Ausreisegewahrsam gesenkt werden, will Seehofer
verhindern, dass jemand kurz vor dem geplanten Flug abtaucht. Zudem
drohen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die ihre eigene
Abschiebung behindern, künftig Angebots- und Leistungseinschränkungen.
An der Tatsache, dass sich einige Herkunftsländer bei der
Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
wenig kooperativ zeigen, wird sich durch die Gesetze aber nichts ändern.

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Was ändert sich noch für Asylbewerber?

Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll in der Summe aber ohne zusätzliche Kosten umgesetzt werden. Das funktioniert nur, weil Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat.

Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen – im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und “Identitätstäuscher” sollen noch länger in den großen Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.

Auch Gefllüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie langfristig bleiben dürfen, sollen arbeiten dürfen. Die Sprachförderung soll für einige Gruppen geöffnet werden, die dazu bislang keinen Zugang hatten.

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Für wen wird der Zugang nach Deutschland leichter?

Die Bundesregierung reagiert mit einem Einwanderungsgesetz auf den Mangel etwa an Installateurinnen und Installateuren, Programmiererinnen und Programmierern oder Pflegekräften. Die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten werden etwas gelockert. Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keine deutsche Arbeitskräfte und auch keine EU-Bürgerinnen und Bürger gefunden hat, die den Job machen könnten. Die AfD ist strikt dagegen. Sie stört unter anderem, dass die Arbeitskräfte ihre Angehörigen mitbringen dürfen.

Da IT-Spezialistinnen und Spezialisten besonders begehrt sind, gibt es für sie eine Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Außerdem können qualifizierte Migrantinnen und Migranten für eine kurze Zeit nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.

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Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?

Wer einen festen Job hat, seinen Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält eine Duldung und darf damit erst einmal bleiben. Diese Regelung bleibt allerdings auf Altfälle beschränkt und gilt nur für jene, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind.

Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist zwar nicht ganz neu. Die Ausbildungsduldung wird jetzt aber auf bestimmte Helferberufe ausgeweitet – zum Beispiel Altenpflegehelfer oder Kindergartenhelferin.

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Kann der Bundesrat einige dieser Gesetze stoppen?

Nein. Zustimmungspflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus dem Ausländerzentralregister zwischen Behörden. Hier geht es vor allem darum, dass die Nummer, mit der eine Person in dem Register gespeichert ist, übermittelt werden darf. Das soll unter anderem verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibweise unter verschiedenen Namen registriert werden. Das betrifft alle Ausländerinnen und Ausländer, nicht nur Asylbewerber. Datenschützerinnen und Datenschützer halten das für bedenklich.

Die Linksfraktion ist allerdings der Auffassung, dass der Bundesrat bei den neuen Regelungen zur Abschiebung auch mitbestimmen darf. Sie hat deshalb ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben. Der stellt jetzt fest, die Zustimmungsbedürftigkeit sei nicht abschließend zu klären. Denn es fehlten noch Informationen darüber, wie die längeren Unterbringungszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen finanziert werden.

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