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Smart Home: Aufzeichnungen von Sprachassistenten könnten Beweismittel werden

In Zukunft könnten Daten von sogenannten Smart-Home-Geräten in der Verbrechensaufklärung eine größere Rolle spielen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), hat dazu eine Beschlussvorlage erarbeitet, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet. Darin heiße es: Digitalen Spuren komme “eine immer größere
Bedeutung” bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen
Bedrohungslagen zu. Sie sollten gesichtet und ausgewertet werden dürfen – wenn ein Richter dies anordnet.

Das Bundesinnenministerium befürwortet den Vorschlag: “Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben”, sagte ein Sprecher. Derzeit werde allerdings noch die Rechtsgrundlage geprüft. Datenschutzrechtliche Bedenken würden berücksichtigt.

“Daten können theoretisch auch beschlagnahmt werden”

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz trägt jeder Nutzer und jede Nutzerin selbst Verantwortung für die Datenerfassung durch smarte Geräte: “Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz
vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von
Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden”, sagte ein Sprecher. “Das
muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem
privatesten Umfeld verwendet.”

Internetfähige Geräte – Smart-Fernseher, smarte Kühlschränke und Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder der Google-Assistent – zeichnen konstant Daten auf. Nach Einschätzung der Innenminister könnten diese Daten aufschlussreiche Informationen für die Sicherheitsbehörden bereithalten.

In der vergangenen Woche hatten sich dem Bericht zufolge die Innenstaatssekretäre von Union und SPD darauf verständigt, den Vorschlag Schleswig-Holsteins zu unterstützen. Die Innenminister tagen in der kommenden Woche in Kiel.

Verstößt Datennutzung gegen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen?

Kritik an den Plänen der Innenminister kam von den Grünen: “Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist”, sagte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionschef der Grünen.

Es müsse geprüft werden, ob die Auswertung der Daten von Smart-Home-Geräten gegen den Grundsatz verstoße, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse. “Denn dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte”, sagte Notz.

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