Das nordrhein-westfälische Finanzministerium rechnet durch die Aufklärung umstrittener Aktien- und Steuerdeals mit Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Bislang seien in NRW für den Zeitraum zwischen 2002 und 2015 insgesamt 13 Fallkomplexe sogenannter Cum-Cum-Geschäfte identifiziert worden, teilte das Finanzministerium mit.
Bei den 2016 gestoppten Cum-Cum-Geschäften konnten Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen, indem Aktien und Gewinnanteile rund um den Dividendenstichtag länderübergreifend hin- und hergeschoben wurden. Die gesparten Steuern wurden zwischen Investoren und Banken aufgeteilt – für Steuerbehörden schwer nachvollziehbare Finanzgeschäfte.
Deutschland brauche ein Unternehmensstrafrecht, sagte der NRW-Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Manfred Lehmann. Strafrechtlich seien solche Steuervermeidungstricks bislang nur zu verfolgen, wenn einzelnen Personen nachzuweisen sei, dass sie mit krimineller Energie den Staat betrogen hätten. Die Grenze zwischen Steuerbetrug und der kreativen Nutzung von Steuerschlupflöchern sei fließend.
Unternehmen können bislang in Deutschland, anders als in vielen Nachbarländern, nicht nach dem Strafrecht belangt werden. Derzeit sei es so, dass lediglich ein Steuerbescheid an das Unternehmen gehe, wenn bei einer Großbetriebsprüfung Mauscheleien aufgefallen seien, die keinen konkreten Personen zuzuordnen seien, erklärte Lehmann.
Anfang Juni 2017 wurde bekannt, dass der Bundesrepublik seit 2001 durch Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen sind.
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