/Istanbul: Schadensersatzklage von Deniz Yücel muss geprüft werden

Istanbul: Schadensersatzklage von Deniz Yücel muss geprüft werden

Eine Schadenersatzklage des deutschen Reporters Deniz Yücel wegen seiner einjährigen Untersuchungshaft in der Türkei muss nun doch geprüft werden. Das habe ein Berufungsgericht in Istanbul entschieden, wie Yücels Anwalt, Veysel Ok, bestätigte. Yücel schreibt für die Zeitung Die Welt.

Ein untergeordnetes Gericht hatte die Schadenersatzklage Yücels im September abgelehnt, mit der Begründung, dass der Prozess gegen Yücel noch nicht abgeschlossen sei. Das Berufungsgericht entschied nach Angaben von Ok nun, dass die Entschädigungsklage auch ohne Urteil im Verfahren gegen Yücel bewertet werden müsse.

Yücel war bis Februar 2018 ein Jahr lang ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul inhaftiert gewesen. Er hatte die türkische Regierung auf eine Zahlung von 2,98 Millionen Lira (rund 440.000 Euro) Entschädigung verklagt. Die Summe setzt sich nach Angaben des Anwalts zusammen aus Entschädigungen für die Verdienstausfälle und Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung.

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis durfte Yücel ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen “Propaganda für eine Terrororganisation” und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt. Das Gericht in der Türkei hatte zugestimmt, dass Yücel im Rahmen der
Rechtshilfe vor einem Richter in Deutschland aussagen kann. 

Yücel hatte Foltervorwürfe erhoben

Vor dem Amtsgericht in Berlin hatte Yücel im Mai Foltervorwürfe gegen die Türkei erhoben. In seiner Aussage machte er dafür den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verantwortlich. In der von mehreren Medien veröffentlichten Verteidigungsschrift
erwähnte Yücel Schläge, Tritte, Erniedrigungen und Drohungen durch
Aufseher in seinen ersten Tagen im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei
Istanbul. Die türkische Regierung wies das zurück, die Bundesregierung mahnte die Türkei, sich an die
Antifolterkonvention
der Vereinten Nationen zu halten.

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