Der Chemnitzer FC muss nach der Trauerfeier für einen verstorbenen rechtsextremen Fan seine Südtribüne für mindestens das nächste Heimspiel sperren. Laut einem Urteil des Sportgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) gilt die Sperre für insgesamt drei Spiele, zwei davon seien jedoch zur Bewährung ausgesetzt, teilte der Verein mit. Zudem hat das Gericht Auflagen im strukturellen Bereich sowie eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro angeordnet. Davon können 5.000 € für die vereinseigene Arbeit gegen Rassismus investiert werden.
“Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche
Verantwortung, der sie gerecht werden müssen”, sagte Richter Stephan
Oberholz laut Vereinsangaben nach der Urteilsverkündung. Im Strafmaß sei dabei berücksichtigt worden, dass der Verein “bereits erste Maßnahmen
ergriffen und sich aufs Schärfste von den Geschehnissen distanziert
hat”. Der Regionalligist hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Der Chemnitzer FC hatte seinen Fans Anfang März die Möglichkeit
gegeben, im Stadion um den rechtsextremen Fan Thomas Haller zu trauern und damit für Empörung gesorgt. Dabei wurde während einer Schweigeminute Hallers Porträt auf der Stadionleinwand eingeblendet. Der gestorbene Fan galt als Mitbegründer einer ehemaligen rechtsextremen Organisation und war laut MDR auch an den Ausschreitungen im Sommer beteiligt. Der Verein hatte sich anschließend von mehreren Mitarbeitern getrennt. Zudem wurde Anzeige “gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte” erstattet.
DFB-Interimspräsident Rainer Koch hatte nach den Ereignissen ein klares Signal gegen Rassismus von den Chemnitzern gefordert. Da es sich um ein Spiel der vierten Liga handelte, lag die Rechtsprechung beim NOFV und nicht beim Deutschen Fußball-Bund als Dachverband.
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