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Verfassungsschutz: Justizministerium gegen Überwachung von Kindern

Der Verfassungsschutz soll künftig auch unter 14-Jährige beobachten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Innenministeriums vor. Dagegen gibt es Widerstand.

Verfassungsschutz: Das Haus von Justizministerin Katarina Barley lehnt die Pläne zur Überwachung von Kindern des Innenministeriums ab.

Justizministerin Katarina Barley lehnt die Pläne des Innenministeriums zur Überwachung von Kindern ab.
© Sean Gallup/Getty Images

Innenminister Horst Seehofer (CSU) stößt mit seinem Vorhaben, dem Verfassungsschutz künftig die Überwachung von Kindern unter 14 Jahren zu ermöglichen, auf Widerstand. Das Bundesjustizministerium lehne einen Gesetzentwurf ab, der eine verdeckte Onlinedurchsuchung von Smartphones und Computern vorsieht, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise. Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wolle den Vorstoß weder mittragen noch einer tiefergehenden juristischen Prüfung unterziehen.

Dem Bericht zufolge hält das Justizministerium den Umfang der geplanten Überwachungsmaßnahmen für zu groß. Zudem fordert es demnach eine Stärkung des Parlaments zur Kontrolle des Nachrichtendienstes. Auch dies sei offenbar in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet.

Vor drei Jahren hatte die große Koalition die Altersgrenze für die Überwachung von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Der Verfassungsschutz darf somit keine Informationen von unter 14-Jährigen speichern. Zwar dürfen bestimmte Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, bereits in den Akten des Verfassungsschutzes festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (Nadis) ist aber nicht erlaubt. Dieses Verbot soll nun nach dem Willen Seehofers fallen. Der Verfassungsschutz halte den Wegfall der Altersbeschränkung für notwendig, um Kinder etwa aus islamistischen oder rechtsextremistischen Kreisen im Blick zu behalten, argumentiert das Innenministerium.

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